Hey, habe da ma paar fragen doch zunächst die Geschichte.
Hatte heute eine Verhandlung.
Der Kläger hat nichts gesehen nur ein bekannter von ihm hatte gesehen wollen das ich ihn geschupst habe, wobei er sich 3 Zähne ausgeschlagen hat.ich habe 2 zeugen und mich die das Gegenteil behaupten.
Der Richter und Staatsanwalt glauben uns aber nicht.
Jetzt ist das Verfahren verlegt und die Polizisten die vor Ort wahren werden geladen.
Wird das wohl ein im Zweifel für denn angeklagten?
Brauch ich da jetzt noch ein Anwalt?
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Vorsätzliche leichte Körperverletzung - Wird das wohl ein im Zweifel für denn Angeklagten?
27. April 2011
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Frage vom 27. April 2011 | 12:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsätzliche leichte Körperverletzung - Wird das wohl ein im Zweifel für denn Angeklagten?
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#2
Antwort vom 27. April 2011 | 16:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32811 Beiträge, 17245x hilfreich)
Hi,
was das wird, kann Ihnen keiner vorhersagen. Wenn man Ihnen und Ihren Freunden nicht glaubt, werden Sie wohl verurteilt werden und Ihre Freunde müssen evtl. mit Verfahren wg. Falschaussage rechnen.
Ein Anwalt wäre hier wohl nützlich, kostet aber auch eine Stange Geld. Haben Sie keins, stellt sich die Frage erst gar nicht...
Gruß vom mümmel
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