Vorsätzliche leichte Körperverletzung - Wird das wohl ein im Zweifel für denn Angeklagten?

27. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sonic20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsätzliche leichte Körperverletzung - Wird das wohl ein im Zweifel für denn Angeklagten?

Hey, habe da ma paar fragen doch zunächst die Geschichte.

Hatte heute eine Verhandlung.
Der Kläger hat nichts gesehen nur ein bekannter von ihm hatte gesehen wollen das ich ihn geschupst habe, wobei er sich 3 Zähne ausgeschlagen hat.ich habe 2 zeugen und mich die das Gegenteil behaupten.
Der Richter und Staatsanwalt glauben uns aber nicht.
Jetzt ist das Verfahren verlegt und die Polizisten die vor Ort wahren werden geladen.

Wird das wohl ein im Zweifel für denn angeklagten?
Brauch ich da jetzt noch ein Anwalt?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

was das wird, kann Ihnen keiner vorhersagen. Wenn man Ihnen und Ihren Freunden nicht glaubt, werden Sie wohl verurteilt werden und Ihre Freunde müssen evtl. mit Verfahren wg. Falschaussage rechnen.
Ein Anwalt wäre hier wohl nützlich, kostet aber auch eine Stange Geld. Haben Sie keins, stellt sich die Frage erst gar nicht...

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.480 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen