Hallo,
Ich habe eine Frage, heute habe ich von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter bekommen, wegen angeblichem zweimaligem Erwerbs im September von Amphetamin bekommen(keine angabe von mengen) (keine Hausdurchsuchung). Ich denke ich wurde von irgendjemanden genannt.
Meine Fragen:
mit was muss ich rechnen? Was ist mit Führerschein? Soll ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen?
An einem angegebenen Datum war ich in Urlaub, wird damit umgegangen?
Und wie sieht es mit meinem Führerschein aus..????
Würde mich freuen, wenn mir jmd helfen könnte...!!! Danke!!
Vorladung wegen erwerb Amphetamin
24. Februar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 24. Februar 2007 | 14:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen erwerb Amphetamin
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Februar 2007 | 15:02
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Sie müssen der Vorladung durch die Polizei nicht nachkommen, können unentschuldigt fernbleiben.
Stattdessen könnten Sie auch hingehen und außer zu Ihren Personalien keinerlei Angaben (zur Sache) machen.
Für weitergehende Aussagen über Führerschein/Bestrafung sind die Angaben zu schwammig.
#2
Antwort vom 24. Februar 2007 | 18:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
danke.
Noch eine Frage:
Gehen wir mal davon aus, dass es sich um eine geringe Menge handelt. Sollte ich es abstreiten oder zugeben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. Februar 2007 | 18:32
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
Sollte ich es abstreiten oder zugeben?
Das kann Ihnen hier keiner sagen.
Erstens ist Rechtsberatung hier verboten, und zweitens wissen wir nicht, was wirklich war und welche Beweise der Polizei evtl. vorliegen.
Und jetzt?
Schon
266.960
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten