Vorladung wegen erwerb Amphetamin

24. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
belmont
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen erwerb Amphetamin

Hallo,

Ich habe eine Frage, heute habe ich von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter bekommen, wegen angeblichem zweimaligem Erwerbs im September von Amphetamin bekommen(keine angabe von mengen) (keine Hausdurchsuchung). Ich denke ich wurde von irgendjemanden genannt.
Meine Fragen:
mit was muss ich rechnen? Was ist mit Führerschein? Soll ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen?
An einem angegebenen Datum war ich in Urlaub, wird damit umgegangen?
Und wie sieht es mit meinem Führerschein aus..????
Würde mich freuen, wenn mir jmd helfen könnte...!!! Danke!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie müssen der Vorladung durch die Polizei nicht nachkommen, können unentschuldigt fernbleiben.

Stattdessen könnten Sie auch hingehen und außer zu Ihren Personalien keinerlei Angaben (zur Sache) machen.

Für weitergehende Aussagen über Führerschein/Bestrafung sind die Angaben zu schwammig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belmont
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke.
Noch eine Frage:
Gehen wir mal davon aus, dass es sich um eine geringe Menge handelt. Sollte ich es abstreiten oder zugeben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Sollte ich es abstreiten oder zugeben?


Das kann Ihnen hier keiner sagen.
Erstens ist Rechtsberatung hier verboten, und zweitens wissen wir nicht, was wirklich war und welche Beweise der Polizei evtl. vorliegen.

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