Hallo Liebes 123recht-team und alle Nutzer,
ich habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen!
Also, ich habe vor ein paar Tagen ein Vorladung wegen Warenbetrug bekommen.
Ich soll angeblich zwei Artikel bei Ebay verkauft haben, das Geld zwar erhalten, dann jedoch nicht versand haben!
Ich habe jedoch versandt, leider als Päckchen. Deshalb habe ich auch kein Beleg, Versand als Päckchen war jedoch angeben!
Was muss ich jetzt befürchten? Ich bin 16 Jahre alt, nicht vorbestraft und es handelt sich bei diesem angeblichen Betrug um circa 300,- !
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, was sage ich am besten morgen!
Mir ist sowas bis jetzt noch nicht passiert und ich war noch nie auffällig.
MfG
Chris
Vorladung wegen Warenbetrug (minderjährig)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hingehen und das genau so aussagen. Und das Geld sollte natürlich zurück gezahlt worden sein.
Hey,
also ich werde dann da morgen hingehen und alles so sagen!
Das Geld habe ich bis jetzt noch nciht zurückgezahlt, ich werde dann doch sicherlich da morgen zu aufgefordert, oder? Wie lange hat man Zeit zurückzuüberweisen, weil ich wisst ja ich bin Schüler und da siehts nichts so rosig aus mit dem Kleingeld...:(
Gruß
Chris
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Es ist natürlich auch schon ein verdammt dummer, fast unglaublicher Zufall, dass von zwei verschickten Päckchen gleich beide verloren gehen. Na, ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Glück mit Ihrer Einlassung.
Wie Sie zurückzahlen, müssen Sie natürlich mit den Käufern und nicht mit der Polizei ausmachen. vorher sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, das Geld zurückzuzahlen. Das müssen Sie nämlich nur, dann, wenn Sie das Verlustrisiko tragen.
Kontakt mit den Käufern aufnehmen und selbst wenn man ein Päckchen bei der post abgibt bekommt man eine Quittung. wenn du die finden würdest
Hey...
ich hab jetzt iwie voll schiß, dass die mich einbuchten oder ich sonst eine Strafe kriege!
Was für eine Strafe erwartet mich morgen bei der Vorladung...???
Chris
-- Editiert von Harms06 am 10.11.2008 19:41
Bei der polizeilichen Vorladung erwartet dich noch keine Strafe.
...und danach? Was erwartet mich so generell, wie gesagt ich bin noch nicht vorbestraft und hatte auch sonst noch nie Ärger mit der Polizei!
MfG
Chris
So generell erwartet Dich auch erst mal gar nichts, weil erst mal festgestellt werden muß, ob überhaupt eine Stratat vorleigt.
hey...
und wenn dann festegstellt wurde, dass eine Straftat vorliegt, weil die Käufer Ihre Ware nich erhalten haben? Muss ich ins Gefängnis, Geldstrafe, Sozialdienst, oder nur Verwarnung, womit muss ich rechnen?
MfG
Chris
Hi,
na, ich würde mal mit Sozialstunden rechnen. Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht und für eine Haftstrafe muß man als Ersttäter schon mehr hinlegen - sagen wir mal, einen bewaffneten Raubüberfall...
Gruß vom mümmel
Hi,
mal angenommen ich würde Sozialstunden kriegen, wie wird das dann geurteilt?
Gibt es da eine Verhandlung wo ich hin muss, oder krieg ich die Art der Strafe und we Sie zu verrichten ist per Post mitgeteilt??
MfG
Chris
Da ist sowohl die eine als auch die andere Variante möglich. Frag jetzt bitte nicht, welche wahrscheinlicher ist, denn das kann man nicht vorhersehen. :-))
Wenn Du zugibst die Sachen gar nicht verschickt zu haben, könnte es eher die schriftliche Variante werden. Wenn Du dabei bleibst verschickt zu haben, wird es eher die gerichtliche werden.
Hallo,
also ich war heute da und wurde vernommen! Die Sachbearbeiterin meinte dann das eine Straftat vorliegt weil der Käufer sein Ware nicht erhalten hat! Und bei der zweiten Sache meinte Sie, dass versuchter Betrug vorliegt, weil ich dem Käufer zwar erstattet habe, dieser jedoch von einen mutwilligen Betrugsversuch ausging!
Die ganzen Akten wurden jetzt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet...
Ich bin auch nciht vorbestraft, oder war sonst schon einmal auffällig!
Womit muss ich nun rechnen, sprich Strafe? Was kommt auf mich zu, krieg ich einen Brief oder gibt es eine Verhandlung, ist die Verhandlung dann öffentlich?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Chri
... Womit muss ich nun rechnen, sprich Strafe? ...
Das haben muemmel und Streetworker dir doch schon beantwortet. Genaueres wird man im Moment nicht sagen können.
Verhandlungen gegen Jugendliche sind übrigens nicht öffentlich.
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