Vorladung wegen Warenbetrug (minderjährig)

10. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Harms06
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)
Vorladung wegen Warenbetrug (minderjährig)

Hallo Liebes 123recht-team und alle Nutzer,
ich habe ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen!
Also, ich habe vor ein paar Tagen ein Vorladung wegen Warenbetrug bekommen.
Ich soll angeblich zwei Artikel bei Ebay verkauft haben, das Geld zwar erhalten, dann jedoch nicht versand haben!
Ich habe jedoch versandt, leider als Päckchen. Deshalb habe ich auch kein Beleg, Versand als Päckchen war jedoch angeben!
Was muss ich jetzt befürchten? Ich bin 16 Jahre alt, nicht vorbestraft und es handelt sich bei diesem angeblichen Betrug um circa 300,- !
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, was sage ich am besten morgen!
Mir ist sowas bis jetzt noch nicht passiert und ich war noch nie auffällig.

MfG

Chris

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Hingehen und das genau so aussagen. Und das Geld sollte natürlich zurück gezahlt worden sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harms06
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Hey,
also ich werde dann da morgen hingehen und alles so sagen!
Das Geld habe ich bis jetzt noch nciht zurückgezahlt, ich werde dann doch sicherlich da morgen zu aufgefordert, oder? Wie lange hat man Zeit zurückzuüberweisen, weil ich wisst ja ich bin Schüler und da siehts nichts so rosig aus mit dem Kleingeld...:(

Gruß

Chris

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Es ist natürlich auch schon ein verdammt dummer, fast unglaublicher Zufall, dass von zwei verschickten Päckchen gleich beide verloren gehen. Na, ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Glück mit Ihrer Einlassung.

Wie Sie zurückzahlen, müssen Sie natürlich mit den Käufern und nicht mit der Polizei ausmachen. vorher sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind, das Geld zurückzuzahlen. Das müssen Sie nämlich nur, dann, wenn Sie das Verlustrisiko tragen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Da_Mate
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 9x hilfreich)

Kontakt mit den Käufern aufnehmen und selbst wenn man ein Päckchen bei der post abgibt bekommt man eine Quittung. wenn du die finden würdest ;)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harms06
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Hey...

ich hab jetzt iwie voll schiß, dass die mich einbuchten oder ich sonst eine Strafe kriege!

Was für eine Strafe erwartet mich morgen bei der Vorladung...???

Chris

-- Editiert von Harms06 am 10.11.2008 19:41

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Bei der polizeilichen Vorladung erwartet dich noch keine Strafe.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harms06
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

...und danach? Was erwartet mich so generell, wie gesagt ich bin noch nicht vorbestraft und hatte auch sonst noch nie Ärger mit der Polizei!

MfG

Chris

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

So generell erwartet Dich auch erst mal gar nichts, weil erst mal festgestellt werden muß, ob überhaupt eine Stratat vorleigt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harms06
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

hey...
und wenn dann festegstellt wurde, dass eine Straftat vorliegt, weil die Käufer Ihre Ware nich erhalten haben? Muss ich ins Gefängnis, Geldstrafe, Sozialdienst, oder nur Verwarnung, womit muss ich rechnen?

MfG

Chris

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

na, ich würde mal mit Sozialstunden rechnen. Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht und für eine Haftstrafe muß man als Ersttäter schon mehr hinlegen - sagen wir mal, einen bewaffneten Raubüberfall...

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harms06
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Hi,
mal angenommen ich würde Sozialstunden kriegen, wie wird das dann geurteilt?
Gibt es da eine Verhandlung wo ich hin muss, oder krieg ich die Art der Strafe und we Sie zu verrichten ist per Post mitgeteilt??

MfG

Chris

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da ist sowohl die eine als auch die andere Variante möglich. Frag jetzt bitte nicht, welche wahrscheinlicher ist, denn das kann man nicht vorhersehen. :-))

Wenn Du zugibst die Sachen gar nicht verschickt zu haben, könnte es eher die schriftliche Variante werden. Wenn Du dabei bleibst verschickt zu haben, wird es eher die gerichtliche werden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harms06
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

also ich war heute da und wurde vernommen! Die Sachbearbeiterin meinte dann das eine Straftat vorliegt weil der Käufer sein Ware nicht erhalten hat! Und bei der zweiten Sache meinte Sie, dass versuchter Betrug vorliegt, weil ich dem Käufer zwar erstattet habe, dieser jedoch von einen mutwilligen Betrugsversuch ausging!
Die ganzen Akten wurden jetzt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet...
Ich bin auch nciht vorbestraft, oder war sonst schon einmal auffällig!

Womit muss ich nun rechnen, sprich Strafe? Was kommt auf mich zu, krieg ich einen Brief oder gibt es eine Verhandlung, ist die Verhandlung dann öffentlich?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Chri

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

... Womit muss ich nun rechnen, sprich Strafe? ...

Das haben muemmel und Streetworker dir doch schon beantwortet. Genaueres wird man im Moment nicht sagen können.

Verhandlungen gegen Jugendliche sind übrigens nicht öffentlich.

2x Hilfreiche Antwort

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