Vorladung wegen Nachstellung

9. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Xardas87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Nachstellung

Hallo zusammen,

ich hab heute ein Schreiben von der Polizei erhalten,dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde wegen Nachstellung.
Folgender Fall liegt vor.

Ich war ca. 4 mal auf einem Nachbargrundstück einer ehemals guten Freundinn und habe Sie von dort aus beobachtet. Leider haben Sie mich beim 4. Mal erwischt und mich angewiesen dies nicht mehr zu tun. Was ich auch getan habe. Einige Tage später wurde ich dann beschuldigt wieder auf dem Grundstück gewesen zu sein und wieder Beobachtungen angestellt zu haben. Erkannt haben Sie die Person die sie angeblich gesehen haben nicht. Ich selber war nachdem sie mich erwischt haben nicht mehr dort.


Jetzt meine frage was tun.
Gebe ich bei der Polizei zu das ich die 4 mal dort war auch das sie mich damals erwischt haben, so dass sie mir glauben, dass ich beim angeblich 5ten besuch nicht dort war.
Oder mach ich keine Aussage und hoffe auf die Gerichtsverhandlung.
Werde ich verurteilt wegen diesen 4mal?? Obwohl sie gesagt haben ich soll es nicht mehr tun und es auch so ist. Und das angeblich 5te mal nicht nachweißbar ist da sie eh niemanden erkannt haben und somit nichtig ist.

Ich bin weder bei der Polizei noch sonst irgendwo aktenkundig. Hatte noch nie eine Straftat oder sonst was am Hut. Ich hab die Personen nicht bedroht oder sonstigen Kontakt gehabt, lediglich beobachtet.
Was kann mir hier im schlimmsten Fall drohen?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Du mußt der Vorladung der Polizei überhaupt nicht folgen.

Sagen mußt Du auch nichts.

Man müßte DIR nachweisen, daß Du trotz Verbot das Grundstück wieder betreten und nachgestellt hast.

Du mußt nichts beweisen.

Am besten sagst Du erstmal gar nichts, mal sehen, was dann kommt.

Lassen die nicht locker, dann zum Anwalt, Akteneinsicht beantragen und entsprechend reagieren.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Du schreibst: Du wurdest 1x erwischt und es wurde dir verboten, das Grundstück wieder zu betreten.

Wer hat dich eigentlich ´´erwischt´´? Deine Ex-Freundin oder deren Familienangehörige bzw. Mitbewohner?

Steckt da nicht mehr dahinter? Warum willst du 3x Eindringen erwähnen, wenn nur du davon weißt? Ziemlich uneindeutige Darstellung,. Stalking ist kein Kavaliersdelikt, aber ganz sicher eine psych. Störung.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xardas87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also vor der Polizei allgemein erstmal nichts sagen. Wenn es dann weiter geht (androhung von Gerichtsverfahren oder sonst etwas) Anwalt mit einschalfen. Das haben mir mittlerweile auch mehrer Leute geraten.

Folgendes noch zu diesem Fall.

Erwischt hat mich die Ex-Freundinn als Sie zum Rauchen ging und ich gerade dabei war mein "beobachtungsposten" zu verlassen... extrem blöd gelaufen. Vorallem da ich an diesem Abend das rausbekommen weshalb ich das ganze überhaupt gemacht hab (inzest)

nun die Überlegung war eben die, dass ich bei der Polizei die Wahrheit sage und sie mir so vllt mehr vertrauen schenken und mir ehr glauben das ich an diesem abend dort nicht war.
desweiteren mach ich mir gedanken ob ich nicht eine Gegenanzeige machen soll wegen dem Inzest, auch hier wäre es natürlich von vorteil wenn man mir glaubt. Inzest ist denke ich nicht nachweißbar mit normalen mitteln. sprich hier jemand die schuld zu beweisen ist fast unmöglich, also kommt es nur auf meine Aussage drauf an. glaubt man mir oder glaubt man mir nicht.
es gibt zwar mehr als genug Gerüchte aber keine Beweise...


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-- Editiert am 11.11.2010 01:18

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