Vorladung wegen Computerbetrug

21. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Eviljoggee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Computerbetrug

Hallo,
Person X hat ein Vorladung erhalten.
Ihr wird Computerbetrug vorgeworfen.
Es geht darum dass er vor cirka 1,5 Jahren in einem Unternehmen Personen ein Kundenbindungsprogramm (Bonuskarten) eingtragen habe welche aber nicht zugestimmt haben. Die Kunden selber haben davon nichts mitbekommen. Die daraus resultierenden Bonuspunkte hat er selber erhalten. Er wurde dafür gekündigt und hat auch alles gestanden und alle ihm zur Verfügung stehenden Information an seinen ehemaligen Arbeitgeber weitergeleitet.
Die Vorladung ist für nächste Woche angesetzt. Was sollte er nun tun bzw. mit welchen Strafen muss er rechnen.
Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Was sollte er nun tun Keine Ahnung, da Sie ja diskret verschweigen, WER Sie da eigentlich vorlädt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Eviljoggee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kriminalpolizei. Habe das nicht verschwiegen, dachte nur das wäre klar.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Habe das nicht verschwiegen, dachte nur das wäre klar. Nö - es hätte ja auch eine Vorladung zum Gericht sein können. Da ohnehin alles zugegeben wurde, spricht nichts dagegen, die Vorladung auch wahrzunehmen und entsprechend zu gestehen - das erspart Ihnen evtl. die Gerichtsverhandlung.
mit welchen Strafen muss er rechnen. Da müßten Sie schon mal die Höhe des Schadens und Ihre Vorstrafen benennen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Eviljoggee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schaden dürfte höchstens bei 5000€ liegen. Wenn nicht sogar deutlich weniger. Vorstrafen sind keine vorhanden.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nun ja - dann gibt es eine Geldstrafe, die evtl. sogar ohne Verhandlung per Strafbefehl (=Urteil, welches Sie per Post erhalten) ergeht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Eviljoggee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Wie hoch kann so eine Geldstrafe denn ausfallen?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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