Vorladung von Jugendlich wegen Warenbetrug

16. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sondermann12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung von Jugendlich wegen Warenbetrug

Hallo,
ich habe heute ein Schreiben bekommen zur Vorladung.
Ich bin 16 Jahre.

Ja ich stehe dazu, ich habe Warenbetrug begangen.
Nun klingt meine Vorladung so, als wenn ich hin muss. Nun meine Fragen:
Muss ich dort hin? Was ist zu empfehlen, hingehen oder nicht? Wenn ja, was sagen?



-- Editiert von Moderator am 16.12.2015 16:07

-- Thema wurde verschoben am 16.12.2015 16:07

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Muss ich dort hin? Falls es die Polizei oder die Jugendgerichtshilfe ist - nein.
Was ist zu empfehlen, hingehen oder nicht? Wenn ja, was sagen? Das ist hier kein Hellseherforum. Ohne Kenntnis der Beweislage kann man dazu wenig sagen. Ist die Sache klar nachweisbar, können Sie durchaus hingehen und gestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
ich habe heute ein Schreiben bekommen zur Vorladung.


Eine Vorladung wohin?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Einer Ladung der Polizei muss nicht gefolgt werden. Andererseits sollte man immer auch die möglichen Folgen im Auge behalten: Wenn jemand schon bei der Polizei geständig ist, und hier soll ja anscheinend nichts bestritten werden, der Betrag, um den es geht nicht allzu hoch ist und es sich um die erste Straftat handelt, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Die Neigung, dies zu tun, ist natürlich geringer, wenn jemand sozusagen den Kopf in den Sand steckt. Alternativ kann das natürlich auch schriftlich erledigt werden.

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