Vorladung verpasst

19. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
kopfhörer92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung verpasst

Hallo ich habe dummerweise vor 4 wochen Kopfhörer im Wert von 29 € geklaut.
Zwei Tage später bin ich dann in den Urlaub geflogen.

Als ich wiederkam ,habe ich einen Brief vorgefunden auf welcher ich zu einer Vorladung zum Gespräch eingeladen wurde.Diesen konnte ich unglücklicherweise nicht wahrnehmen.

Heute habe ich dann den Sachbearbeiter angerufen und der meinte ,dass ich es bescheid gegeben haben müsste ( ich konnte es ja nicht wissen !) und dass er den fall an der Staatsanwaltsschaft weitergeleitet habe mit dem Hinweis dass ich nicht bei der Vorladung erschienen bin.

Was wird auf mich zukommen?Was kann ich machen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

An dieser Stelle möchte ich zunächst auf §27 PolG verweisen.
Im Normalfall sind die Wahrnehmungspflichten einer Vorladung in selbiger enthalten.

Jedoch besteht in Deutschland keine Pflicht, zu polizeilichen Vorladungen zu erscheinen, dazu kann sie ausschliessliche die Staatsanwaltschaft und das Gericht zwingen.
Es besteht ja noch nichteinmal die Pflicht, sich für diese polizeiliche Vorladung abzumelden (aus Höflichkeit sollte man dies jedoch trotzdem SCHRIFTLICH tun).

In dem Fall, dass die Staatsanwaltschaft den Fall nun übernehmen sollte, erhalten sie einen erneuten Vorladungsbescheid und MÜSSEN dann erscheinen.



Lg

dazu noch :
http://www.anwalt-saarlouis.de/strafrecht/vorladung-als-beschuldigter.html


-- Editiert am 19.08.2010 12:07

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

Die Mühe, den TE vorzuladen, muss sich die StA nicht machen.
Sofern sie das Verfahren nicht einstellt, kann sie also ohne weitere Anhörung Anklage erheben bzw. Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen, wenn der TE zum Tatzeitpunkt volljährig war.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Onlyly
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 42x hilfreich)

Müssen tut sie das nicht, kann sie aber ;)
Aber wie Sie schon bemerkt haben, wird sie sich diese Mühe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht machen.

@TE :Die Staatsanwaltschaft wird einen der von Andarta genannten Wege einschlagen.
Da es sich lediglich um Diebstahl einer geringwertigen Sache handelt und die Sachlage eindeutig ist, empfehle ich Ihnen einfach, die Sache zuzugeben und dem Kläger sowie der Anwaltschaft bzw Polizei zu signalisieren, dass Sie sich Ihrer Schuld bewusst sind und die Tat bereuen.
Da Sie auch nichts von irgendwelchen Vorstrafen oder anderen Vorfällen erzählt haben, wird die Staatsanwaltschaft die Klage dann einstellen und Ihnen gewisse Auflagen auflegen (Spenden an Karitas o.Ä, da gibt es viele Möglichkeiten).

Ich verweise an dieser Stelle auf folgenden Link :
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=89495&


Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen!


Lg

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