Vorladung nur als Zeuge?

17. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Steffi Love
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorladung nur als Zeuge?

Habe eine Vorladung bei der Polizei als Zeuge. Es steht nur wegen Verleumdung und Unterschlagung auf der Vorladung, aber nicht wegen wem ...also wer Beschuldigter ist. Auf meinen Anruf hin, weil ich absagen wollte, wurden mir zwei Namen gesagt und ich soll auf jeden Fall kommen. Auch wenn ich nicht aussagen mag. Das ist doch aber Quatsch oder? Ich habe Angst, dass ich nicht nur ein Zeuge sein soll, sondern ggf. doch auch Beschuldigter.
Was soll ich tun?
Der eine Name war ein sex. Straftäter der im Knast sitzt und den ich fast aussagen sollte, dazu kam es aber nicht mehr bei Gericht. Und der andere Name ist die Mutter eines Opfers...welche wahrscheinlich der Taten wusste und wo ich auch ggf. estwas ausgesagt hätte, was sie belastet hätte. Also mir ist die ganze Angelegenheit unheimlich und mit der jetzigen Sache will ich nichts zu tun haben bwz nicht hin.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Was soll ich tun? Das müssen Sie schon selbst wissen - Sie müssen nicht hingehen, aber wenn Sie später vom Gericht oder vom Staatsanwalt vorgeladen werden, müssen Sie.
sondern ggf. doch auch Beschuldigter. Und wie kommen Sie darauf? Begehen Sie öfter mal Unterschlagungen und Verleumdungen? Denn ansonsten wüßte ich nicht, wie Sie auf die Idee kommen...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 18.01.2015 00:08

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffi Love
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein.Unterschlagung in dem Fall verstehe ich ohnehin nicht.Wie gesagt ich habe eine Aussage gemacht,und die Mutter des Opfers hat nun wohl Anzeige erstattet.hatte ausgesagt,dass wir an ihrem Kind verhaltensveränderungen festgestellt hatten und als wir sie kontaktieren sie den Kontakt abgebrochen hat.Täter wurde verurteilt. Aber nicht aufgrund meiner Aussage.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also wenn Sie als Zeuge geladen sind, dann sollte man zunächst mal davon ausgehen, dass Sie auch wirklich Zeuge sind. Daher empfiehlt es sich schon, dort hinzugehen.

Wenn man Ihnen bei der Vernehmung aber selbst Vorwürfe machen sollte, bzw. man auch Ihnen einen strafbares Verhalten vorwirft, dann können Sie immernoch die Aussage verweigern.



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"justice"

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