Vorladung als Beschuldigter fertige Aussage

17. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
lars13572
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung als Beschuldigter fertige Aussage

Kann man zu einer Vorladung als Beschuldigter, seine Aussage in Papierform mitbringen und alle weiteren Fragen verweigern!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mann kann sie auch einfach zur Polizei per Post schicken und gar nicht hingehen. (Da von "Beschuldigter" die Rede ist, gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine Ladung der Polizei handelt und nicht vom Gericht) Oder ist sie von der StA? Dort müßte man erscheinen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lars13572
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ist tatsächlich von der Polizei! Und gleich die Anzeige wegen falscher Verdächtigung hinterher!?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Und gleich die Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) wegen falscher Verdächtigung hinterher!?


Wo kommt denn jetzt eine falsche Verdächtigung her? Von der Polizei als Beschuldigter geladen zu werden ist keine falsche Verdächtigung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Und gleich die Anzeige wegen falscher Verdächtigung hinterher!? Die wird logischerweise nicht bearbeitet - derzeit gibt es offenbar Vorwürfe gegen SIE, die erstmal geklärt werden müssen. Wenn (und falls) Ihr Verfahren eingestellt wird, können Sie das machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119481 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von lars13572):
Kann man zu einer Vorladung als Beschuldigter, seine Aussage in Papierform mitbringen und alle weiteren Fragen verweigern!

Die Fragen kann man nicht verweigern, da die von den Ermittlern gestellt werden.
Verweigen kann man jedoch die Antworten.
Einzige Ausnahme: die Frage nach den Personalien, die sollte man wahrheitsgemäß beantworten, will man Sanktionen vermeiden.

Wenn man sich gar nicht bzw. erst nach Akteneinsicht äußern will, dann sollte man das einfach schriftlich mitteilen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von lars13572):
seine Aussage in Papierform mitbringen und alle weiteren Fragen verweigern!

Das kann man probieren, ich kann jedoch auch in diesem Thread nur nochmals darauf hinweisen dass dies der Mehrheit der "Kunden" nicht gelingt. Menschen wollen reden, ihren Standpunkt darlegen, und sie hassen die Stille. Damit kann man als Fragesteller arbeiten.

In der Regel dürfte es ausreichen das übergebene Papier "zur Sicherheit" schnell durchzulesen um zu prüfen ob man auch alles versteht, und dann im Rahmen dieser Sichtung einfach mal was nicht zu verstehen oder gezielt misszuverstehen. 99% aller Kunden werden spätestens bei letzterem einhaken um ihre Position richtig zu stellen und ausgiebig zu erläutern.

Und schon läuft das Gespräch. :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.737 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen