Sehr geehrter Herr Scharnhorst,
ich hatte ihnen bereits unter dem Thema "Ladendiebstahl - echt dumme Sache" meine Situation geschildert (Ladendiebstahl 779€, keinerlei Vorstrafen, absolut geständig).
Jetzt erhielt ich einen Brief von der Kripo der eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter enthielt. Was bedeutet das??? Wie soll ich mich verhalten??? Welche Fragen werden mir gestellt??? Und wie kann ich denen plausiebel machen, das ich es wirklich absolut bereue??? Habe ich eventuell die Möglichkeit die Strafe zu senken???
Ist so eine Vernehmung eventuell ein schlechtes Zeichen? Oder eher gut, weil man die Möglichkeit bekommt sich zu äußern?
Sie sagten damals, dass ich etwa mit einer Geldstrafe von 25-40 TS rechnen müsse - ändert sich nun etwas daran? Erwartet mich eventuell sogar eine Gefängniss- oder Bewährungsstrafe?
Bitte antworten Sie mir.
Tausend Dank
Matthias
Vorladung - Welche Fragen werden mir gestellt?
3. Februar 2003
Thema abonnieren
Frage vom 3. Februar 2003 | 09:52
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung - Welche Fragen werden mir gestellt?
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#1
Antwort vom 3. Februar 2003 | 14:32
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 21x hilfreich)
1. Von der Polizei werden Sie zur Sache befragt.
2. Es steht Ihnen frei bei der Polizei auszusagen.
3. Sie können die Tat vollumfänglich gestehen. Dies würde bei einer späteren Verurteilung positiv berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Calsow
Rechtsanwalt
#2
Antwort vom 7. Februar 2003 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
So eine Beschuldigtenvernehmung ist ein völlig normaler Vorgang im Rahmen des Ermittlungsverfahrens.
Wenn Du nicht vorbestraft/bzw. schon mal strafrechtlich in Erscheinug getreten bist, mußt Du sicher nicht in Gefängnis
Und jetzt?
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