Vorladung - BtMG Cannabis - was droht mir jetzt?

13. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
leo10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung - BtMG Cannabis - was droht mir jetzt?

hallo!
habe vor paar tagen eine vorladung zu polizei bekommen:

sehr geehrt ...
in der ermittlungssache
V. g. BtMG - allg. verstoß - mit cannabis einschließlich zubereitungen vom ...2011 bis ..2011 in ...
ist ihre vernehmung als beschuldigte erforderlich.
sie werden daher gebeten, am .. um... bei der oben genannten dienststelle vorzusprechen.

es hat sich rausgestellt das man nachrichten von mir auf einem handy gefunden hat

muss ich zur vorladung erscheinen? was droht mir jetzt? muss ich angst um mein führerschein haben? sollt ich mir einen anwalt nehmen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
muss ich zur vorladung erscheinen?


nein

quote:

was droht mir jetzt?
muss ich angst um mein führerschein haben?
sollt ich mir einen anwalt nehmen?


Kommt drauf an, was Sie tatsächlich gemacht haben und wie die Beweislage ist.


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
leo10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

wurden nachrichten von mir auf einem handy gefunden
in den nachrichten habe ich gefragt ob er etwas weiß

bin ich jetzt wegen versuchten erwerb dran?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
leo10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

soll ich einfach nicht zur vorladung gehen oder soll ich absagen? oder soll ich das alles lieber über nen anwalt machen?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.11.2012 13:09:55
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 25x hilfreich)

"Da bleib ich kühl, zu viel Gefühl" (Ideal)

Guckste hier mal auf den Beitrag von Assurbanipal .

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Da hier keiner weiß, was das für Nachrichten waren, was überhaupt der Vorwurf ist und um wieviel Rauschgift es geht kann auch keiner sagen, was Sie erwartet.
Aus demselben Grund kann auch nicht gesagt werden, ob es sinnvoll ist, einen Verteidiger zu beauftragen.

Als Beschuldigter können Sie zur Polizei gehen und aussagen, Sie können es auch lassen. Dann wäre es eine Frage der Höflichkeit, den Termin telefonisch abzusagen.



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