Vorbestraft wegen betrug nun kommt noch was

10. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
dani021280
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorbestraft wegen betrug nun kommt noch was

Hallo

also ich bin vor 1 jahr verurteilt worden wegen Betrug 20 tagessätze a 20 euro .
nun holt mich meine vergangenheit ein und ich habe heute eine ladung bekommen muss nächste woche zu einer verhandlung auch wegen betrugs, nur diese sache ist schon fast 5 jahre her , also war lange vor meiner verurteilung letztes jahr . was kommt nun auf mich zu ? wird das dann zu einer gesamtstrafe gemacht , oder muss ich damit rechnen ins gefängis zu müssen ?
meine 2. frage ist die verhandlung ist 600 km weg , ich habe 2 schulpflichtige kinder die ich nicht einfach mal 2 tage aus der schule lassen kann , habe hier aber auch niemand der auf sie aufpassen könnte, noch dazu bin ich alg 2 empfängerin und habe nicht wikrlich das geld diese insgesamt 1200 km zu zahlen um dort hin zu kommen , was kann ich machen ?

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wird das dann zu einer gesamtstrafe gemacht <hr size=1 noshade>


Prinzipiell ja. Es sei denn, Du hast die erste Strafe schon komplett bezahlt. Dann geht keine (förmliche) Gesamtstrafe mehr. Die erste verurteilung ist dann aber im Rahmen des sog. "Härteausgleichs" beim Strafmaß der neuen Sache zu berücksichtigen.

Theo. kommt auch eine eine Einstellung nach § 154, Abs. 2 StPO in Frage (wenn die Voraussetzungen gegeben sind). Das müßte aber von der StA beantragt werden, die das aber offenbar nicht möchte, denn sonst sie hätte auch selbst nach § 154, Abs. 1 StPO einstellen können.

quote:<hr size=1 noshade>oder muss ich damit rechnen ins gefängis zu müssen ? <hr size=1 noshade>


Das kommt auf die schwere der Tat an (und wäre grds. auch bei einer Gesamtstrafenbildung möglich)

quote:<hr size=1 noshade>was kann ich machen ? <hr size=1 noshade>


Antrag auf Fahrtkosten beim Gericht stellen und Antrag auf Kinderbetreuung beim Sozialamt stellen.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 10.01.2011 14:52

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#2
 Von 
dani021280
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

es handelt sich bei der verhandlung nächte woche um mietschulden . ich habe damals schon alg 2 bekommen und habe die miete nicht bezahlt, da ich schwanger war habe ich damals babysachen gekauft. ich weiß das es dumm von mir war, aber leider kann ich es nicht rückgängig machen .
zuvor wegen was ich verurteilt worde letztes jahr habe ich etwas auf raten gekauft obwohl ich die EV schon abgegeben habe .
lg

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dani021280
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe noch was vergessen , nein die strafe der alten tat ist noch nicht bezahlt ich zahle dort monatliche raten .

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann muß eine nachträgliche Gesamtstrafe nach § 55 StGB gebildet werden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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