Hallo,
hab vor vier jahren (2002) eine Dummheit begangen und einen Diebstahl begangen.Hab 400 DM Geldstrafe bekommen.
Nun studiere ich Pädagogik und will Lehrer werden.
Hat das irgendwelche Auswirkungen auf meinen Job?
Gelte ich als vorbestraft und darf nicht Lehrer werden?
Bitte um eine Antwort
!!!!!!
-- Editiert von Gunej am 06.12.2006 12:44:22
Vorbestraft bei Diebstahl????
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
tja, was waren die 400 DM? Auflage zur Verfahrenseinstellung? Geldstrafe (also z. B. 20 Tagessätze zu 20 DM oder 40 TS zu 10 DM)?
Gruß vom mümmel
Ja das waren Tagessätze
weis aber nicht mehr genau wieviele
weis nur das es 400 DM Geldstrafe waren
Kannst du mir jetzt weiterhelfen
sonst lohnt es sich nicht weiter zu studieren
nur darauf zu hoffen das es gelöscht wird
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Hatten Sie bereits zu dem Zeitpunkt Einträge in Ihren Registern? Haben Sie jetzt neue hinzubekommen?
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Solange es in der Zwischenzeit keine neuen Verurteilungen gab und sie auch noch nicht zu Freiheitsstrafe, Jugendstrafe (also mehr als nur Sozialstunden oder Jugendarrest) oder eine Geldstrafe über 90 Tagessätzen verurteilt wurden, wird die Eintragung gemäß §46 BZRG 5 Jahre nach dem Urteil gesperrt, ein Jahr später gelöscht. Das wäre also in Ihrem Fall wohl 2007 oder 2008. Aus dem Führungszeugnis wird die Eintragung, wenn sie überhaupt aufgenommen wurde, schon nach 3 Jahren wieder entfernt, dort sollte sie schon heute nicht mehr enthalten sein. Das gilt auch für das behördliche Führungszeugnis, nicht jedoch für die vollständige Auskunft aus dem Register, wie sie das Kultusministerium als oberste Landesbehörde bekommt.
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