Vorbestraft bei Diebstahl????

6. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gunej
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorbestraft bei Diebstahl????

Hallo,

hab vor vier jahren (2002) eine Dummheit begangen und einen Diebstahl begangen.Hab 400 DM Geldstrafe bekommen.
Nun studiere ich Pädagogik und will Lehrer werden.
Hat das irgendwelche Auswirkungen auf meinen Job?
Gelte ich als vorbestraft und darf nicht Lehrer werden?

Bitte um eine Antwort

!!!!!!
:???:

-- Editiert von Gunej am 06.12.2006 12:44:22

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

tja, was waren die 400 DM? Auflage zur Verfahrenseinstellung? Geldstrafe (also z. B. 20 Tagessätze zu 20 DM oder 40 TS zu 10 DM)?

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gunej
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das waren Tagessätze

weis aber nicht mehr genau wieviele
weis nur das es 400 DM Geldstrafe waren

Kannst du mir jetzt weiterhelfen

sonst lohnt es sich nicht weiter zu studieren

nur darauf zu hoffen das es gelöscht wird

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hatten Sie bereits zu dem Zeitpunkt Einträge in Ihren Registern? Haben Sie jetzt neue hinzubekommen?

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Solange es in der Zwischenzeit keine neuen Verurteilungen gab und sie auch noch nicht zu Freiheitsstrafe, Jugendstrafe (also mehr als nur Sozialstunden oder Jugendarrest) oder eine Geldstrafe über 90 Tagessätzen verurteilt wurden, wird die Eintragung gemäß §46 BZRG 5 Jahre nach dem Urteil gesperrt, ein Jahr später gelöscht. Das wäre also in Ihrem Fall wohl 2007 oder 2008. Aus dem Führungszeugnis wird die Eintragung, wenn sie überhaupt aufgenommen wurde, schon nach 3 Jahren wieder entfernt, dort sollte sie schon heute nicht mehr enthalten sein. Das gilt auch für das behördliche Führungszeugnis, nicht jedoch für die vollständige Auskunft aus dem Register, wie sie das Kultusministerium als oberste Landesbehörde bekommt.

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