Vorbestraft? Wann verjährt die Geschichte?

28. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
flocke20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorbestraft? Wann verjährt die Geschichte?

Ich wurde vor fast 2 Jahren mit meinem Auto angehalten. In meinem Blut wurden BTM (Cannabis, Amphetamine) festgestellt. daraufhin wurde mein Führerschein entzogen und nun muss ich zur MPU. Außerdem wurden bei mir im Auto BTM (Cannabis, Amphetamine) gefunden.
Es folgte eine Verhandlung, in der ich zu 16 Sozialstunden verurteilt wurde.
Fingerabdrücke und Profilfotos für die Polizeiakte wurden gemacht.

Nun meine Frage: Bin ich deswegen jetzt vorbestraft? Wenn ja, wann verjährt die Gechichte?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

sofern Sie keine anderweitigen Eintragungen haben, sind Sie nicht vorbestraft.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da Sozialstunden ausgeworfen wurden, wurde die Sache sicherlich nach Jugendrecht behandelt. Dies hat einen Eintrag im Erziehungsregister zur Folge. Die Eintragung wird gelöscht, wenn Sie 24 sind. Einen Eintrag im Führungszeugnis gibt es nicht; i.Ü. auch dann nicht, wenn bereits andere jugendrechtliche Verurteilungen zu Erziehungsmaßgelgeln, Weisungen oder Zuchtmitteln vorliegen. Anders bei Verurteilungen zu Jugendstrafe (Freiheitsstrafe ab 6 Monaten)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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