Vorbestraft??

27. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jeanne8169
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorbestraft??

Hallo,

ich habe nächsten Monat eine Gerichtsverhandlung wegen Betrug.
Allerdings habe ich nicht mehr gemacht als mir ein Schreiben nicht richtig durchzulesen und zu unterschreiben.

Ich bin verurteilt worden zu 30 Tagessätzen a 25,- € ohne Verhandlung, gegen die ich Einspruch erhoben habe.

Da ich im öffentl. Dienst tätig bin hat mein Anwalt gesagt, ich wäre vorbestraft und muss Einspruch erheben, sonst verliere ich meine Stelle.
Das würde das Gericht dem Arbeitgeber mitteilen.

Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, das das aber erst ab 90 Tagessätzen der Fall ist.
Was stimmt den jetzt genau?

Und ist Einspruch sinvoll?
Allerdings muss ich nochmal sagen, das ich nicht vorsätzlich Betrug begangen habe, sondern das ein blöder Flüchtigkeitsfehler war.

Und stimmt es das ich meine Stelle verlieren kann, das wäre nämlich fürchterlich, da ich alleinerziehend mit zwei Kindern bin.

Danke schonmal für eine Antwort

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

vorbestraft ist man, wenn man einen Eintrag im Führungszeugnis hat. Den kriegen Sie nicht, da Ihre Strafe unter 91 TS liegt und es sich offenbar um Ihre einzige Verurteilung handelt.
Ob Ihr Arbeitgeber benachrichtigt wird, ist höchst schwammig in der "Mistra" geregelt. Insofern kann man das nicht vorhersagen...
Ob Ihr Einspruch sinnvoll ist, kann man nicht sagen - dafür haben Sie viel zu wenig über den Sachverhalt berichtet.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Jeanne8169
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mümmel,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das ist ja schon mal sehr beruhigend, dass das keine Vorstrafe ist.
Ich weiß nur nicht genau warum der Anwalt sowas sagt.

Tja, viel genauer gehts nicht. Ich habe beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld bekommen und anscheinend ist mein letzter Arbeitgeber nicht auf dem Formular eingetragen worden, das ich unterschrieben habe.
Also wurde ich wegen falscher Angaben (Betrug) angezeigt.
Ich habe den Fehler gemacht und es nicht genau durchgelesen, das war einfach blöd.

Allerdings hätte ich das im Leben niemals extra so gemacht.
Ich bin mir ganz sicher, das ich es bei dem Arbeitsberater richtig erzählt habe.
Insbesondere, da mein Kündigungsgrund aus gesundheitlichen Gründen war und ich diese genau dargelegt habe.

Ich habe mich sogar noch gewundert das ich nicht gesperrt wurde, obwohl ich gekündigt habe. Wäre aber nie auf sowas gekommen. Für mich war klar, dass meine Gründe ausgereicht haben.

Das Arbeitsamt hat mich dann irgendwann angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht das ich nicht gesperrt wurde, obwohl ich gekündigt habe. Sie haben das ganze Geld zurück verlangt. Daraufhin habe ich Einspruch erhoben, der nicht genehmigt wurde.

Ich habe also alles was ich hatte zusammengekratzt und alles zurückgezahlt.
Wie ich heute weiß, noch ein Fehler, denn das wurde als Schuldgeständnis gewertet, worauf ich natürlich nie im Leben gekommen wäre, da ich ja immer noch nicht gemerkt hatte, das eine Angabe falsch war.

Erst als der Brief vom Hauptzollamt kam wurde ich mir darüber bewußt, das hier was ziemlich schief läuft.

Das wars so im groben Zügen.

LG Jeanne


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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Naja.... Das zahlen einer Zivilrechtlichen Forderung sehe ich noch keinesfalls als ein Schuldeingeständnis bezüglich des Tatvorwurfes des Betruges an. Das sind nämlich erst einmal zwei verschiedene Paar Schuhe. Eine Rückzahlung besagt ja nur, daß Sie anerkennen, daß es zu einer Überzahlung gekommen ist. Wer die Überzahlung verschuldet hat, ist daraus nicht abzuleiten.
Was die Vorstrafe angeht: Es ist schon richtig, daß man erst mit 90 TS vorbestraft ist. Da Sie nicht verbeamtet sind, wird das aber kaum zu Konsequenzen für ihr Arbeitsverhältnis führen. ZU große Sorgen sollten Sie sich also nicht machen, den Job wird es Sie wohl nicht kosten, zumal sich die Tat vor Ihrer Anstellung ereignet hat.
Im Übrigen setzt Betrug einen Vorsatz voraus. Und ob der tatsächlich vorgelegen hat, wird man ja offensichtlich in der Verhandlung erst einmal klären müssen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jeanne8169
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Das beruhigt mich schon um einiges, dass zu hören.

LG

jeanne8169

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