Von der Polizei mit Pfefferspray aufgehalten

4. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
new_floppy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Von der Polizei mit Pfefferspray aufgehalten

Hallo liebe Community,

ich war am vergangenen Samstag gegen 1:00 Uhr morgens mit einer Freundin unterwegs zu einer Bar. Wir waren beide nüchtern, konventionell gekleidet. Meine Freundin musste dringen auf die Toilette und hat sich deshalb in einer Gasse an einer Garageneinfahrt auf den Boden gehockt, da keine öffentliche Toilette in der Nähe war. Ich stand einige Meter von ihr enfernt und habe geschaut, ob Passanten die Gasse entlang kommen. Auf einmal hat ein Polizeiauto ca. 20 Meter enfernt an der nächsten Kreuzung gehalten. Ich dachte die Polizisten hätten meine Freundin beim urinieren gesehen und würden ein Ordnungsgeld oder sowas in der Art verlangen. Ich habe meiner Freundin zugerufen: "Hey, Polizei, komm, wir rennen einfach, die fahren uns in der engen Gasse nicht nach!" Dann sind wir losgerannt. Das Polizeiauto - wider Erwarten - mit quietschenden Reifen hinterher. An der nächsten Kreuzung bin ich nach links gerannt. Die Polizei war aber schneller und hat mir mit dem Wagen den Weg abgeschnitten. Ich bin umgedreht und weitergerannt. Als ich gemerkt hab, dass mir ein Polizist zu Fuß folgt, ich eh außer Atem war und dachte, dass ich ja eigentlich nichts gemacht habe und genauso gut stehen bleiben könne. Hab ich die Hände hochgenommen, bin stehen geblieben und gerufen: "Ok, ihr habt mich, ich geb auf". Der Polizist hinter mir, zu diesem Zeitpunkt vielleicht noch 2 Meter enfernt, hat sich auf mich gestürzt und mir mehrere Ladungen Pfefferspray ins Gesicht gegeben. Nicht mit dem vorgegebenen Mindestabstand, sondern aus höchsten 20cm Entfernung. Dann hat er mich gegen die Wand gedrückt, mich angebrüllt, dass er meinen Ausweis sehen wolle, aber mich gleichzeitg mit meinem Arm verdreht hinter dem Rücken festgehalten. Ich habe in keiner Weise Widerstand geleistet, nur vor Schmerzen geschrien. Ich habe ihm gesagt, er solle in meiner rechten hintern Hosentasche meinen Geldbeutel rausholen. Das hat er dann getan und an seinen Kollegen übergeben. Dann, obwohl ich nicht flüchten konnte (ich war blind und mein Gesicht fast taub vor Schmerz) haben die Beamten beschlossen, mich zur Sicherheit mit Handschellen zu fesseln. Meine Freundin war mittlerweile dazugekommen und wollte wissen, warum sie mich festhalten, da ich gar nichts gemacht hätte. Dann hat sich herausgestellt, dass die beiden auf der Suche nach einem Sprayer waren. Weil ich in der Gasse stand, mich ständig unauffällig umsah (um meine Freundin vor Passanten zu warnen, da sie ja mit runtergelassener Hose in einer Einfahrt hockte) einen Rucksack mit mir trug und davon rannte, waren sich die beiden sicher, ich müsse dieser Sprayer sein. Nachdem in meinem Rucksack keine Spraydosen gefunden wurden und meine Freundin die Situation aufgeklärt hatte, durften wir gehen. Zuhause habe ich zwei Stunden mit dem Kopf in der Badewanne gehangen, bevor ich langsam wieder die Augen öffnen konnte. Erst am nächsten Abend war mein Gesicht vollständig abgeschwollen.

Jetzt bin ich ohne das geringste getan zu haben, es sei den man kann wegen Beihilfe zur Wildpinkelei belangt werden, mit Pfefferspray besprüht worden, gefesselt worden und äußerst grob durch die Gegend gezerrt worden. Ich habe die Beamten weder beleidigt, noch, außer dem Weglaufen, keinerlei Widerstand geleistet. Ich und meine Freundin waren beide stocknüchtern.

Jetzt meine Frage:

Macht es überhaupt Sinn, gegen die Beamten Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten? Ich habe gehört, dass das Wort eines Polizisten vor Gericht immer mehr zählt, als das eines Zivilisten. Da ich Student bin habe ich Angst davor, am Ende als der Dumme dazustehen und von der Anzeige nichts anderes habe, als Anwaltskosten.

Weil mein Gesicht brannte wie die Hölle, wollte ich nur schnellstmöglich nachhause um mir die Augen auszuspülen, deswegen habe ich weder einen Namen, noch Dienstnummer. Ich hoffe, man kann über die Polizeidienststelle herausfinden, wer an diesem Abend dort den Einsatz hatte.

Meine Freundin ist die einzige Zeugin. Ich konnte zwar nichts sehen, habe aber einige Male gehört, dass die Beamten vorbeigehende Passenten weggeschickt haben.

Ich hoffe mir kann jemand helfen!



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Jetzt bin ich ohne das geringste getan zu haben..."
Wenn Sie sich Ihre Frage hier mal durchlesen, dürfte auch Ihnen auffallen, dass Ihr Verhalten auf einen beobachtenden Polizisten kaum wie "nicht das geringste getan" gewirkt hat. Sie haben sich wie ein Straftäter auf der Flucht verhalten.

Natürlich kann der handelnde Polizist leicht ermittelt werden, eine Anzeige ist jederzeit möglich. Die kostet auch erstmal keinen Cent. Je nach Reaktion des Staatsanwalts können Sie ja überlegen, wie Sie handeln.


-- Editiert hamburgerin01 am 04.02.2013 23:55

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich wüßte nicht, warum eine Anzeige "Anwaltskosten" verursachen sollte. Sie sind ganz offensichtlich in der Lage, den Sachverhalt auch ohne Hilfe eines Anwaltes schriftlich darzulegen - das können Sie tun, als Anzeige an die Staatsanwaltschaft schicken und dann abwarten. Sollte es tatsächlich zu einem Prozeß kommen, werden Ihre Interessen ganz gratis schon der Staatsanwaltschaft als Anklagevertretung wahrgenommen. OB es dazu kommt, sei mal dahingestellt - wie meine Vorposterin zutreffend feststellte, war Ihr Verhalten durchaus geeignet, Mißverständnisse entstehen zu lassen.
Die korrekte Rechtsnorm wäre übrigens "Körperverletzung im Amt", und zwar tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung (§§ 340 u. 224 StGB ).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von new_floppy am 04.02.2013 22:52

Meine Freundin musste dringen auf die Toilette und hat sich deshalb in einer Gasse an einer Garageneinfahrt auf den Boden gehockt, da keine öffentliche Toilette in der Nähe war.

Nett

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#6
 Von 
VICTIMVETO
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Anzeige gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt ist nicht notwendigerweise mit Kosten verbunden, es sei denn, diese wird bei der Staatsanwaltschaft über einen betreuenden Anwalt eingereicht. In Fällen mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt ist eine anwaltliche Betreuung von Anfang an auch sicherlich nicht die schlechteste Wahl, wie Ihnen auch andere Betroffene berichten könnten. Allerdings würde es sich empfehlen, jemanden zu suchen, der mit solchen Fällen bereits vertraut ist.
Die in Deutschland vorhandenen Statistiken sprechen jedoch eine eindeutige Sprache: 95-98% der Strafanzeigen gegen Polizeibeamte werden nicht vor Gerichten verhandelt, sondern von den Staatsanwaltschaften mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Hierzu ist z.B. interessant der Artikel von Prof. Tobias Singelstein: „Polizisten vor Gericht. Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt", der den Staatsanwaltschaften auch an anderen Stellen ein „erhebliches Näheverhältnis" zur Polizei attestiert. Viele dieser Fälle bleiben also, unseres (VICTIM.VETO) Wissens nach, im großen Dunkelfeld ohne Strafanzeige: etliche Betroffene verzichten tatsächlich angesichts der geringen Erfolgsaussichten (Defizite bei der Kontrolle polizeilicher Gewaltausübung), der Gefahr von Gegenanzeigen oder der befürchteten anderweitigen Konsequenzen auf Strafanzeigen.
Sicher ist, dass eine Staatsanwaltschaft die Möglichkeit hätte, die an dem Abend eingesetzten Beamten zu identifizieren. Und möglicherweise finden sich auch weitere Zeugen des Vorfalls; einige Betroffene gestalten die Zeugensuche über Facebook oder Regionalzeitschriften. Ebenfalls sicher ist, dass eine Strafanzeige in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählt wird. Ob es allerdings je zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist fraglich. Dennoch: Wie auch immer der Ablauf des Vorfalls war, hätte die Polizei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel berücksichtigen müssen. Das hat sie anscheinend nicht getan.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Selten so ein dümmliches Geschwätz gelesen....



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
new_floppy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle für die prompten Kommentare!

Der Kommentar hilft mir gar nichts, @ go358596. Hier spielt niemand die "beleidigte Leberwurst". Wer Pfefferspray in die Augen bekommt, weis wovon ich rede.

Danke für die ausführlich Antwort @ muemmel. Mir ist selbst klar, das mein Verhalten auffällig war. Mich ärgert nur, dass der Polizist mich nicht einfach festhält, zumal ich ja vor ihm stand und die Hände hochgenommen habe.
Grobes Herumzerren verkrafte ich, die Handschellen waren zwar unangenehm, aber sonst nicht weiter schlimm. Aber das Pfefferspray war die Hölle.

Was ich noch gerne wissen würde: Was passiert, wenn die Polizisten im Falle einer Anzeige gegen sie behaupten, ich hätte mich heftig gewehrt, um mich geschlagen oder sowas?
Kann es dann sein, dass ich am Ende noch eine Strafe zahlen muss, wenn gegen mich eine Anzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt erfolgt?

Bitte jetzt keine Mutmaßungen in die Richtung, dass ich ein meiner Version was ausgespaart hätte um besser dazustehen. Würde mir ja auch nicht weiterhelfen hier eine Version zu schildern, die mich ins bessere Licht rückt.
Nachdem ich besprüht worden bin, hab ich mich kein bisschen gewehrt. Zwar geflucht wie ein Rohrspatz, aber keine Schimpforte oder ähnliches die an irgendwen gerichtet waren.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das kann hier niemand beurteilen. Dazu müsste man den Polizeibericht und die Aussagen der Polizisten kennen.

Sie können einen Anwalt beauftragen, der Einsicht in die Ermittlungsakte nimmt. Dann wissen Sie, was da drin steht. Der Anwalt kostet natürlich Geld.

Niemand kann von hier beurteilen, ob das Pfefferspray aus der Sicht der Beamten notwendig war oder nicht. Genau darauf kommt es aber an. Es ist unerheblich, ob das Pfefferspräy objektiv notwendig war, es kommt entscheidend auf den Blickwinkel des Polizisten an, also seine Motivation.

Hat er wirklich aus reiner Spaß an der Freude das Pfefferspray gesprüht (dann wäre das eine Straftat), oder hat er die Situation dahingehend eingeschätzt, dass das Pfefferspray vielleicht doch - aus seiner Sicht - notwendig war (dann ist es keine Straftat).

Wie auch immer, das kann man von hier aus nicht seriös beurteilen. Trotzdem sollte man Ursache und Wirkung nicht völlig aus den Augen verlieren. Wären Sie nicht weggelaufen, wäre es nicht zu der Eskalation gekommen.



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"justice"



-- Editiert justice005 am 05.02.2013 20:15

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
new_floppy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Beitrag.
Ich gehe stark davon aus, dass der Polizist nicht aus Spaß gesprüht hat, wahrscheinlicher ist, dass er fest davon überzeugt war, den Graffiti-Spray vor sich zu haben.

"Es ist unerheblich, ob das Pfefferspräy objektiv notwendig war, es kommt entscheidend auf den Blickwinkel des Polizisten an, also seine Motivation"

Ist es dann so zu deuten, dass den Polizist keine Schuld trifft, wenn er behauptet, er hätte sich gezwungen gesehen, das Pfefferspray zu gebrauchen, obwohl jemand vor ihm steht, der deutlich signalisiert, dass er sich stellt?

Gut, natürlich lässt sich der Vorgang aus der Ferne nicht zuverlässig beurteilen.

So wie ich das hier verstehe, besteht dann wohl keine Aussicht darauf, dass der Polizist für diesen - meiner Meinung nach übertriebenen Übergriff - keine Konsequenzen zu befürchten hat.

Dann werde ich nocheinmal gründlich überlegen, wie ich weiter verfahren werde.

Danke für alle Beiträge

Viele Grüße

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