Von Polizei einfach nach Hause geschickt

8. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
mira92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Polizei einfach nach Hause geschickt

Hallo, ich komme gleich zum Punkt. Eine Bekannte von meinem Freund hatte vor einem Monat Ca Streit mit ihm er wollte mit ihr nichts zu tun haben Kontakt abbrechen usw. Das ist dann so krass eskaliert, dass sie ihm gedroht hat das ich Schläge bekommen werde und ich bald sehen werde usw. Dann hat sie mir vor paar Tagen geschrieben. " bitch denk nicht das ich dich vergessen habe. Du wirst sehen. Es ist das kleinste Problem für mich dich zu schlagen. Du Nutte hure usw. Sie hat mich meine Familie und mein Freund bis aufs letzte beleidigt. Und hat mir sogar gedroht dass sie entweder vor meiner Haustür oder vor meiner Arbeit dann auftauchen wird. So am selben Abend war ich bei der Polizei und die haben mich einfach mal nach Hause geschickt. Die meinten sie könnten da nichts machen weil sie mir nicht mit ich werde dich töten gedroht hat. Ich meinte dann zu den sie weiß aber wo ich wohne was wenn sie vor meine Haustür kommt. Ja dann soll ich doch bitte die Polizei rufen. Haben die wirklich recht ? Kann man da nichts machen ? Ich fühle mich wirklich bedroht und hab echt Angst das sie mir was antut. Vor allem hat sie mir damit gedroht dass sie mir irgendwelche Schläger nach Hause hetzen wird. Sie hat mir sogar Namen genannt. Wär super wenn mir jemand helfen könnte.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat:
Haben die wirklich recht ?


Ja

Zitat:
Kann man da nichts machen ?


Doch. Aber nur zivilrechtlich (Unterlassungserklärung, umgangssprachlich auch Abmahnung genannt).

Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft interessiert sich für so Kindergeschichten nicht.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

und die haben mich einfach mal nach Hause geschickt Was hatten Sie denn erwartet? Unterbringung im Zeugenschutzprogramm? Ich kann gut verstehen, daß Sie verunsichert sind. Aber strafrechtlich ist jenseits von Beleidigung keine Straftat zu erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

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