Vom Opfer zum Täter..

24. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Christian_F
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Vom Opfer zum Täter..

Hallo.
Ich habe eine Frage.
Undzwar geistert seit Mai 2010 hinter unserem Block (3 Familien pro eingang) regelmäßig ein Spanner herum und guckt durch alle fenster auch Schlafzimmer und Bad. da beunruhigt alle Mieter. Wir haben schon öfter die Polizei gerufen wenn er wieder da war aber leider brauchen die ja imer 45min bis sie da sind. Letzte woche war er wieder da. und da sind wir zu 3t raus und konnten ihn entlich mal fassen. Wir haben ihn gefragt was er da mache (Er hatte sein Fahrrad an die Hauswand gelehnt, stand auf dem Sattel und hat bei unserem Nachbar ins Bad geschaut) er meinte er suche seinen Schlüssel...... Als wir dann gesagt haben das wir jetzt die Polizeit rufenm, und ich grade mein Handy rausgeholt habe sprang er aufs Fahrrad und fuhr los. Allerdings bin ich Läufer. ;-) nach 25m hatte ich ihn. als er sich währte und mich schlagen wollte habe ich ihn zu boden geschlagen und ihn Festgehalten. Dann haben wir die Polizei gerufen.
Als diese eintraf schilderten wir den ganzen vorfall das er schon seit Mai Spannte etc. etc. Die Polizei meinte da kann man nichts machen das währe in Deutschland keine Straftat allerdings bekäme ich jetzt eine Anzeige wegen Körperverletzung.

Was kann ich nun tun?
Stimmt das wirklich das es keine Straftat ist zu Spannen?
Was erwartet mich bei einer verurteilung?

MFG Steffen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Stimmt das wirklich das es keine Straftat ist zu Spannen? <hr size=1 noshade>


Ja, Spannen an sich ist keine Straftat. Erst wenn man das "beharrlich" bei derselben Person macht, könnte §238 I (1) StGB erfüllt sein.
Auch können durch die Umstände im Einzelfall andere Straftaten (etwa Hausfriedensbruch) verwirklicht sein.

quote:<hr size=1 noshade>Was erwartet mich bei einer verurteilung? <hr size=1 noshade>


Möglicherweise könnte man davon ausgehen, du wärst (nicht fahrlässig) irrtümlich davon ausgegangen, Spannen sei eine Straftat und du hättest den "auf frischer Tat ertappten" "Täter" nach §127 StPO festnehmen dürfen und gegen Gegenwehr gegen die Festnahme hätte dir ein Notwehrrecht zugestanden. Dann würde bzgl. der Körperverletzung deinerseits ein Verbotsirrtum vorliegen, §17 StGB .
Ob das in der Praxis fliegt, wird man sehen müssen.

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#2
 Von 
Christian_F
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

schonmal vielen dank für die schnelle Anwort. Aber sowas ist wirklich nur in Deutschland möglich. Versteh abselut nicht wie sowas sein kann das jeder da reingaffen darf wie er will....

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
Aber sowas ist wirklich nur in Deutschland möglich. Versteh abselut nicht wie sowas sein kann das jeder da reingaffen darf wie er will....



Naja, in anderen Ländern haben die Leute nicht mal was gegen "reingaffen" (gehen Sie mal durch holländische Städte - nirgends Gardinen vor den Fenstern auch nicht im Erdgeschoß)

Letztlich ist es die Sache der Bewohner dafür zu sorgen, dass man sie nicht begaffen kann, wenn sie es nicht wollen. Denn wo will man trennen, ob jemand auf seinem Spaziergang zufällig in ein Fenster schaut, weil er was "interessantes" sieht, oder ob er -mit bösen Motiven- "spannt". Nach wieviel Sekunden des "Nicht-Wegguckens" soll des denn strafbar sein? 3, 10, 30? Und wer mißt das? Und wer beurteilt die Motive? Der Lynchmob? (ist nicht böse gemeint!!!) ...aber das kann so nicht funktionieren.

Und -wie bereits gesagt wurde- gegen hartnäckige Verfolgung der immer gleichen Person gibt es den Stalking-§ ("Nachstellung")

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
sowas ist wirklich nur in Deutschland möglich


Kannst du mir auf Anhieb die passenden Gesetze der anderen EU-Staaten nennen, in denen Spannen ja nach deiner Aussage logischerweise überall eine Straftat ist?

Nicht? Aha, also doch nur Stammtischgeschwätz...

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Christian_F
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

warum sieht die sache dann anderst aus?


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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

Wieso gibt das eigentlich eine Anzeige?

Laut § 230 StGB ist ein Strafantrag erforderlich.

Öffentliches Interesse besteht ja wohl nicht und der Spanner wird sich wohl hüten.

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