Versuchter sexueller Übergriff

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)
Versuchter sexueller Übergriff

Hallo ich muß hier mal was fragen und zwar ist meiner Freundin vollendet zugestoßen

Sie ist Reinigungskraft an einer Raststätte als sie sauber machte kam ein Lkw Fahrer auf sie zu und nahm die arme hoch wollte sie in die Putzkammer drücken mit den Worten ich: ich bin besoffen das uns Spaß machen....... daraufhin Kontext sie ihn auf der Kammer raus stoßen und die Tür vor ihm verschließen. Eine weitere Angestellte konnte den Typ festhalten bis die Polizei da War. Aber diese äußerte nur nach der Befragung von beiden: Nach Rücksprache mit der Kripo kann hier nichts unternommen werden da hätte er schon sagen müssen " jetzt dicke ich dich " sorry so hat das der Polizist gesagt....

Daher meine Frage was kann man gegen diese Person machen?

Man muss sich nur vorstellen beim nächsten mal schafft er das...

Danke schon mal im vorraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

DIe Schilderung ist etwas wirr und unverständlich...

Ich glaube verstanden zu haben:
Es kam eine männliche Person, wollte die weibliche Person in einen Raum drängen.
Weibliche Person konnte männliche Person aus dem Raum drängen und Tür verschließen.
Kollegin der weiblichen Person konnte männliche Person festhalten.
Polizei kam und hat nicht gemacht? Oder die Sache wenigstens aufgenommen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Aufgenommen haben sie es nur nach Rücksprache mit der Kripo würde es nicht verfolgt werden.....

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Entscheiden wird das letztendlich der Staatsanwalt. Der ist auch der einzige, der da "was machen" kann. Wenn der ähnlich wie Sie ein Delikt verwirklicht sieht, klagt er das halt an. Oder er lässt es sein, stift den Vorfall als überaus geringfügig ein oder interessiert sich erstmal für die Alkoholisierung des Täters.
Was da für ein Delikt angeklagt werden würde, steht sowieso auf einem anderen Blatt. Zwischen Ihten Zeilen meine ich jetzt herauszulesen, dass Sie von einer im letzten Moment vereitelten Vergewaltigung ausgehen. Genauso gut kann man aber auch die Kirche im Dorf lassen und da nur eine Beleidigung sehen, wozu ich eher tendieren würde. Letztendlich kann wohl beides zutreffen und der Unterschied im Detail liegen, sodass man nichtmals bei genauer Kenntnis der objektiven Lage eine sichere Entscheidung treffen könnte. Eimfach so von außen eine Vegewaltigungsabsicht diagnostizieren möchte ich aber nicht, dafür ist mir die Schilderung etwas zu dünn. KÖNNTE sein, muss aber nicht. Dafür geht eher keiner in den Knast.

Wer weiß, vielleicht haben Sie die Geschichte ja auch etwas überdramatisiert erzählt bekommen? Woher wissen Sie eigentlich, was der Polizist genau gesagt hat? Jedenfalls ist die Äußerung des Polizisten genau genommen auch nur als dessen persönliche Meinung zu nehmen, die vom tatsächlichem Ergebnis des Verfahrens stark abweichen kann.
Anzeige wurde ja offenbar erstattet, unter Umständen braucht es noch einen Strafantrag. Zusätzlich könnte die Dame darüber nachdenken, eine kleine Geldentschädigung zu fordern. Die Personalien des Mannes sind ja bekannt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Der Lkw Fahrer hat alles zugegeben so wie es meine Freundin angegeben hat. Und das was der Polizist gesagt hat habe ich mitbekommen da ich natürlich gleich nach dem Vorfall von meiner Freundin informiert worden bin und ich gleich da hin gefahren bin. Ich habe den Polizist selber noch gefragt ob wir nix weiter machen können laut seiner Aussage würde sich das ganze im Sande verlaufen.



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#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Nach Rücksprache mit der Kripo kann hier nichts unternommen werden


Na zumindest eine Nötigung dürfte hier ja vorgelegen haben. Für eine versuchte Vergewaltigung/sex. Nötigung wäre der Tatbestand aber wohl in der Tat etwas dünn.

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