Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - Polenböller

14. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Foray
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)
Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - Polenböller

Mit welchem Strafmaß kann ich bei Erwerb + Zündung von Polenböllern rechnen? Weder vorbestraft noch auf Bewährung
Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Im einfachsten Fall mit leichten Verletzungen. Kann aber auch übler ausgehen.
Lass besser die Finger davon.

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#2
 Von 
OdinZ
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

An der Grenze erwischt oder in deutschland auf frischer tat beim Zünden?

Sicherlich auf frischer tat, oder?
An der Grenze gibt es Verwarnung,evtl Geldstrafe, Entzug von den gegenständen.
In Deutschland weiß ich das net, kann aber evtl auch das gleiche geben. Oder noch schlimmer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Foray
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich muss die Frage wohl anders (konkreter) stellen:
Bin beim zünden von Polenböllern erwischt worden. Keine Ahnung welcher Teufel mich da geritten hat aber ich wollte die Dinger einfach ausprobieren (btw: sind übrigens kaum lauter als die legalen Knaller). Bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurden 3 Nunchakus gefunden, die ich aus China zum Training mitbrachte (bin Kampfsportler). Die Strafe wegen illegalem Waffenbesitzes ist schon da: 50 Tagessätze = etwas mehr als 1000 Euro. Ganz schöner Hammer finde ich.
Ich habe nun Angst, dass sich die Böller und Nunchaku Sache summiert und ich anschließend tatsächlich ins Gefängnis muss. Ich habe ja niemandem Schaden zugefügt sondern werde wegen des Besitzes belangt.
Habt ihr eine Ahnung bzw. ein Gefühl oder Erfahrungen wie hoch das Strafmaß werden wird?
Danke
Nachtrag: die Böller habe ich im Internet erworben (nicht Ebay sondern Händler) aber das spielt wohl keine Rolle, oder?

-- Editiert von Foray am 14.11.2006 20:41:30

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Vergehen nach § 40 Sprengstoffgesetz, Vergehen heißt Geld- oder Freiheitsstrafe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Foray
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Gesetz habe ich auch schon gelesen. Ich finde zwischen einer Geld- und einer Freiheitsstrafe besteht ein gravierender Unterschied. Hat sonst niemand Erfahrung mit dieser Thematik?

8x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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