Verstoß gegen BtMG - Vergehen nach dem § 29 BtMG

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
RoBn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen BtMG - Vergehen nach dem § 29 BtMG

Und zwar, mir wird vorgeworfen , ach ich schreib einfach mal rein was da in der anklage schrift steht!!
...in der strafsache wegen vergehen nach dem § 29 BtMG , ich solle innerhalb der nächsten 10 tage erklären ob ich vornahme einzelner beweiserhebungen vor der entscheidung über die eröffnung des hauptverfahrens beantrage oder nicht....
ANKLAGESCHRIFT:
in der Zeit von Anfang Februar bis Anfang Mai 2003 als strafrechtlich verantwortlicher Jugendlicher durch 36 selbstständige Handlungen
1.in 24 fällen BtM unerlaubt erworben zu haben,
2.in 12 Fällen BtM unerlaubt veräußert zu haben.
Anzuwendende strafvorschriften: §§ 1 , 3 Abs.1 , 29 Abs.1 S1 Nr.1 , 33 BtMG ; 53, 74 StGB; 1, 3 JGG

des weiteren, Beweismittel:
1.Geständnis des Angeschuldigten << dazu ist zu sagen das ich 8 stunden bei der kripo saß , und die polizei mich nicht gehen lassen wollte , bis dahin sagte ich die wahrheit , das ich ca. 4 mal etwas gekauft habe und es genommen habe , aber NIE etwas verkaufte , also die wahrheit ist ich habe nie etwas verkauft , so , ich wurde 8 stunden lang unter druck gesetzt und wollte endlich nach hause , dann sagte ich einfach irgendwas vonwegen das solle so stimmen wie die kriminalpolizisten es sagten , also vonwegen ich habe verkauft etc. dazu noch zu sagen wäre das ich einmal von der polizei mit 1g BtM erwischt wurde (marihuana) das war das erste und letzte mal , es gibt keinerlei beiweise (wie auch , habe nie etwas verkauft oder grosse mengen verkauft oder gekauft), ich habe nie geld , meine familie ist pleite , ich bin arbeitslos , kann mir also auch keinen verteidiger leisten , wie solle ich denn da bitte drogen kaufen? die anklageschrift stimmt hinten und vorne nicht!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

normalerweise würde ich jetzt sagen, nimm Dir einen Anwalt, aber auf einen Pflichtverteidiger hast Du wohl keinen Anspruch. Da hilft nur Selbstverteidigung! Bis eine Woche kann man ja Einwendungen gegene die Anklageschrift erheben, und Du hast ja wohl einiges einzuwenden.
In der Hauptverhandlung kannst Du das natürlich auf vorbringen.
Im übrigen pflegt man Drogenkäufe und -verkäufe durch Zeugen nachzuweisen. Wenn es keine Zeugen gibt, sondern nur Dein Geständnis, scheint mir die Beweislage dürftig.

Gruß mümmel

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#2
 Von 
RoBn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

es gibt ja angeblich zeugen , nur haben die drogen gekauft und nicht ich! und verkauft haben sie auch , das wird der richter dann ja bei der verhandlung zu hören bekommen, ich wollte eigentlich nur hilfe was ich machen kann , oder tipps naja danke im vorraus!

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Da kannst Du nicht mehr viel machen. Man darf bei der Polizei nie, aber auch wirklich niemals etwas zugeben was man nicht gemacht hat.

Das mit dem "unter Druck setzen" glaubt Dir näml. hinterher kein Sch.wein (außer mir ;) , denn ich weiß das es so läuft, bzw. laufen kann).

Wie Mümmel schon sagte, ist Deine Hoffnung jetzt, daß die Polizei keinen Zeugen hat, der behauptet, Du hättest ihm was verkauft . Ansonsten widerrufe Dein "Geständnis" bei der Gerichtsverhandlung, und hoffe, daß der Richter Dir glaubt (wenigstens ein wenig).

Den Erwerb hast Du so oder so am Hals.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RoBn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich sag mal so , sorry hab vergessen in den ersten text zu schreiben das ich meine aussage zurückgezogen habe und von meinem aussage verweigerungsrecht gebrauch gemacht hab!!

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