Versicherungsbetrug..

17. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
fatih
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbetrug..

Hallo..

Ich muss in ca.3wochen vor gericht wegen Versicherungsbetrug u.a ..Das ist vor drei jahren passiert und zwar:Mein bruder war bei mir mit seine kinder zur besuch ..seine kinder haben mit meinen kinder drausen gespielt..auf einmal hat es an der haustür geklingelt mein sohn kam rein und sagte mir das die damals 6 jährige tochter von bruder mein auto zerkratz hat..daraufhin bin ich rausgelaufen habe mir den schaden angesehen ,es war tatsächlich zerkratz..mein bruder hat sich daraufhin bereit gestelt den schaden zu übernehmen..ich wusste aber nicht das er die haftpflichtversicherun von seine kinder eingeschaltet hat..ich habe eine woche später ein brief von der versicherung bekommen und habe dann auch zurückgeantwortet und die haben dann einen gutachter rausgeschickt ..dder hat alles aufgenommen..und die versicherung zahlte mir daraufhin 840 €

Vor 1 monat bin ich von der polizei eingeladen worden und musste eine aussage zu diesen sachverhalt machen ,habe es auch getan ...Der beamte der mich vernommen hat sagte mir,dass sie eine familie angezeigt haben wegen 90 fällen im bereich versicherungsbetrug,,und deswegen glauben sie das ich das auch getan habe..jetzt muss ich in drei wochen zum gerichtsverhandlung..

Kännen sie mir sagen was auf mich zu kommt ???

PS :Ich bin schon vorbestraft wegen Unerlabtes entfernen vom Unfallort..

Was passiert jetzt ???Bitte um schnelle antwort habe nicht mehr viel zeit...

Danke

Gruss Fatih

-- Editiert von fatih am 17.10.2005 23:35:00

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bitte um schnelle antwort habe nicht mehr viel zeit...

Naja, 3 Wochen sind doch schon noch ein wenig Zeit.


Der beamte der mich vernommen hat sagte mir,dass sie eine familie angezeigt haben wegen 90 fällen im bereich versicherungsbetrug

Sollte das evtl. <font color="red>'m</font>eine Famillie' heißen?


Was auf Sie zukommt, hängt davon ab, ob Sie verurteilt werden oder nicht, also ob man Ihnen die Tat nachweisen kann.

Falls ja, sollte bei einem Schaden von unter 1000 EUR kaum mehr als eine Geldstrafe herauskommen. Es sei denn, sie hängen auch noch in einem (oder mehreren) der anderen 90 Fälle drin.

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#2
 Von 
fatih
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die antwort !!

Nein nein ..die Familie kenne ich garnicht..
und ich bin auch nicht in diesen 90 fällen mit dabei..

ich habe die letzten 2 jahre lang als dolmetsher bei der LKA Hannover gearbeitet..

ausser diese vorstrafe habe ich mir nichts zur schulden kommen lassen..

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Du die Famillie nicht kennst, wie kommt dann die Polizei auf Dich?

Ich sag mal so: Wenn ich meiner Versicherung einen Schaden melde, der auch reguliert wird, kommt auch nicht Polizei 3 Jahre (!) später zu mir, nur weil in meiner Stadt irgendwelche Leute die ich nicht kenne, Versicherungsbetrügereien begangen haben.

Wie stellt denn die Polizei die Verbindung zwischen den 90 Taten der Famillie und Dir her?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
fatih
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ich habe was vergessen ..

Der Beamte der mich vernommen hat sagte mir nicht das ich mit denen unter einer Decke stehe sondern das diese Familie auffällig viele unfälle bei verschiedenen Versicherungen gemeldet hat und deswegen sie jeden ausländer unter verdacht haben...

Fatih

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

deswegen sie jeden ausländer unter verdacht haben...

Also abgeshen davon, daß man nicht gegen jeden Ausländer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Betruges einleiten kann, nur weil andere Ausländer (mit denen man nicht das geringste zu tun hat) Straftaten begehen, stellt sich noch die Frage warum die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat: Denn die machen das näml. nicht nur auf Verdacht, sondern nur, wenn Sie Deine Verurteilung für wahrscheinlich halten. Sonst kriegen die näml. Ihre Anklage vom Richter um die Ohren gehauen.

Deswegen muß sich aus Deinem ganz konkreten Fall etwas ergeben, daß den Verdacht begründet, daß es Betrug war (unabhängig von der anderen Famillie)

Oder hat evtl. Dein Bruder was mit der anderen Famillie zu tun?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
fatih
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja du hast vollkommen recht aber jetzt bin ich dran..

Ich habe das gefühl das du denkst ich würde hier lügen erzählen..Was meinst du warum ich das tun soll ??Alles was ich hier geschrieben habe entspricht genau das was ich erlebt habe...wenn ich vor habe zur lügen dann werde ich das bestimmt nicht hier im internet machen..und ausserdenm ich muss mich überhaupt nicht rechtfertigen ...Fakt ist ich habe mit dem ganzen ****** nicht zu tun und will nicht nur weil andere mist bauen dafür büsen müssen und deswegen habe ich um ein rat gebeten ...wenn ich ein staatanwalt suche der versucht aus mir etwas raus zu holen was nicht zu holen gibt dann bin ich hier falsch.....Sorry aber das müsste raus..

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#7
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Also fathi,
die Tatsache, daß Sie Ausländer sind, hat mit der Ermittlung sicherlich überhaupt nichts zu tun.
Die Masche : ich bin ein armer Ausländer, alle sind gegen mich, zieht doch nicht! Ich weiss wovon ich rede.
Gruss Vienna

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#8
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Ist die "eine Familie" mit den 90 Faellen von Betrug die ihres Bruders?
Wenn nicht, verstehe ich auch nicht, was - nach den Schilderungen - sie damit zu tun haben.
Dann noch: wenn sie sich nichts zu schulden gemacht haben, was sollten sie zu befuerchten haben bzw. was koennte ihnen zum Vorwurf gemacht werden?

Dann noch eine Frage: zahlt die Haftpflichtversicherung auch "innerfamilaere Schaeden"? Soweit ich weiss, macht das z.B. eine KFZ Versicherung nicht. Kann mich aber auch taeuschen.

Agenor

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich habe das gefühl das du denkst ich würde hier lügen erzählen

Hab ich nicht gesagt.

Was meinst du warum ich das tun soll ??

Weiß ich auch nicht.

wenn ich ein staatanwalt suche der versucht aus mir etwas raus zu holen was nicht zu holen gibt dann bin ich hier falsch.....

Ja, wenn Du den suchst, bist Du hier wirklich falsch.

Fakt ist doch einfach, daß die Polizei kein Ermittlungsverfahren gegen X-belibige Personen einleiten kann/darf, ohne das es einen Anfangsverdacht gibt. Ein Anfangsverdacht läßt sich aber nicht darauf begründen, daß man selber Ausländer ist, und andere Ausländer Straftaten begangen haben.

Der nächste Schritt nach dem Ermittlungsverfahren ist die Anklage. Um die zu erheben, bedarf es einer 'hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Verurteilung'. Wenn die Anklage gegen Dich erhoben wurde, muß die Staatsanwaltschaft diese Wahrscheinlichkeit auf irgendetwas Konkretes stützen. Die Tatsache, daß Du Ausländer bist und einen Versicherungsschaden gemeldet hast, reicht dafür auf gar keinen Fall.

Sonst könnte man z.B. mich auch wegen eines Bankraubes anklagen, weil ich braune Augen habe und irgendjemand anderes mit braunen Augen auch vor 3 Wochen eine Bank überfallen hat. Das das unsinnig ist, siehst Du bestimmt auch so.

Also muß es irgendetwas anderes geben, worauf die StA ihre Anklage stützt. Nur: Wenn Du selber nicht weißt, was das sein könnte, woher soll ich (oder jemand anderes hier) das wissen?



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Sind Sie vor dem Strafrichter oder vor dem Schöffengericht angeklagt? Im ersten Fall kann, im zweiten muss es in der Anklageschrift ein Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen geben. Daraus sollte sich ergeben, warum nun ausgerechnet gegen Sie ein hinreichender Tatverdacht besteht. Ich pflichte Bob bei, dass das kaum so sein wird, weil Sie Ausländer sind.

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