Wann ist der Versicherungsbetrug vollendet bzw beendet?

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
n/a
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 25x hilfreich)
Wann ist der Versicherungsbetrug vollendet bzw beendet?

Wann ist der Versicherungsbetrug vollendet bzw beendet? Wenn die Deckungszusage da ist oder das Geld auf dem Konto des RA?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Beendet ist der Versuch schon bei Meldung an die Versicherung.
Vollendet ist er nach der Vermögensverfügung, also im Zeitpunkt der Zahlung. Anders wäre es nur dann, wenn man in der Deckunszusage bereits eine "schadensgleiche Vermögensgefährdung" sähe, was der Fall wäre, wenn die Versicherung nach erfolgter Deckungszusage keine Möglichkeit mehr hätte, den Sachverhalt zu prfüfen.

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#2
 Von 
n/a
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 25x hilfreich)

Würde die Versicherung das Geld zurückfordert, sollte sie schon gezahlt haben?

Würden die auch Strafanzeige stellen oder ehr nicht?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

quote:
Würde die Versicherung das Geld zurückfordert, sollte sie schon gezahlt haben?

Selbstverständlich.



quote:
Würden die auch Strafanzeige stellen oder ehr nicht?

JA
Die Versicherungen reagieren da im Interesse der ehrlichenVersicherungsnehmer sehr humorlos bezüglich dieses 'Volkssportes'





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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