Versandhausbetrug mit Vorstrafe

8. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sidemount
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Versandhausbetrug mit Vorstrafe

Hallo Gemeinde,

Ich habe mich schon hier umgeschaut, aber nicht das Richtige gefunden.
Eine Freundin hat bei verschiedenen Versandhäusern und Telekommunikationsunternehmen auf falschen Namen bestellt. Da sie auf ihren Namen nichts mehr bestellen kann. Sie hat 4 Kinder. Selbst diese Namen wurden für Bestellungen missbraucht.
Sie wurde wegen der selben Sache schon einmal zu einer Gefängnisstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Bei der Staatsanwaltschaft ist eine Anzeige deshalb eingegangen. Was könnte in so einem Fall passieren?

Danke im Voraus für Tipps

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Ich habe mich schon hier umgeschaut, aber nicht das Richtige gefunden.


Kaum zu glauben. Versandhausbetrügereien von vorbestraften haben wir hier zuhauf.

quote:
schon einmal zu einer Gefängnisstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt.


Bis man zu einer Jugendfreiheitsstrafe (mglw. noch ohne Bewährung) verurteilt wird, muß schon einiges passieren.

quote:
Was könnte in so einem Fall passieren?


Abhängig von der Anzahl der Fälle, der Schadenshöhe und davon, ob die Jugendsache noch in der Akte ist, kommt hier durchaus erneut eine Freiheitstrafe in Frage.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sidemount
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Bis man zu einer Jugendfreiheitsstrafe (mglw. noch ohne Bewährung) verurteilt wird, muß schon einiges passieren.

Die Freiheitsstrafe war über ein Jahr Gefängnis, der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt.


Abhängig von der Anzahl der Fälle, der Schadenshöhe und davon, ob die Jugendsache noch in der Akte ist, kommt hier durchaus erneut eine Freiheitstrafe in Frage.

Es sind schon einige Fälle. Die genaue Zahl kann man nicht sagen. Ob es noch in der Akte befindet weiß man nicht. Es ist 13 Jahre her, das sie im Gefängnis saß.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Es ist 13 Jahre her, das sie im Gefängnis saß.


Dann ist es nicht mehr im BZR, wenn danach nicht noch irgendwelche weiteren Verurteilungen (auch Geldstrafen) stattfanden.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ob es noch in der Akte befindet weiß man nicht. Es ist 13 Jahre her, das sie im Gefängnis saß. Nö, im Bundeszentralregister steht nichts mehr - wegen der netten Regelungen für Jugendstrafen. Trotzdem kann man ohne Kenntnis von Fallzahl und Schadenshöhen nicht viel sagen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sidemount
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Trotzdem kann man ohne Kenntnis von Fallzahl und Schadenshöhen nicht viel sagen.

Die Fallzahl dürfte zwischen 30 und 50 liegen. Über die Höhe kann man schlecht was sagen. Es wird vermutlich in einem niedrigen 5 stelligen Bereich liegen.



Was ist mit dem bestellen auf den Namen der Kinder??? Alle Kinder sind minderjährig.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Die Fallzahl dürfte zwischen 30 und 50 liegen. Über die Höhe kann man schlecht was sagen. Es wird vermutlich in einem niedrigen 5 stelligen Bereich liegen. Na ja, Geldstrafe kann man da schon mal ausschließen. Über die Höhe einer entsprechenden Haftstrafe und deren eventuelle Aussetzung zur Bewährung kann man nicht seriös was vorhersagen. Generell kann man sagen: Kinder haben schützt nicht vor Inhaftierung.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sehe ich ebenso.

Das wird in einer Freiheitsstrafe enden. Ob mit oder ohne Bewährung kommt auf die Sozialprognose an, wobei Bewährung ohnehin nur dann möglich ist, wenn die Haftstrafe nicht über 2 Jahren liegt.

quote:
Was ist mit dem bestellen auf den Namen der Kinder??? Alle Kinder sind minderjährig.


Was soll damit sein? Dadurch (unter anderem) wird der Tatbestand des Betruges ja gerade verwirklicht.

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