Hallo ich habe eine frage bezüglich des Strafmasses und , zwar wurde ein Freund von mir beim Versandhausbetrug erwischt.
Er wolte gerade das packet abholen da wurde er verhaftet, er hatte eine gefälschte Schwarzweiß kopie eines persos sowie eine gefälschte abholkarte (pickpoint karte) dabei.
Jedoch hat er die bestellungen nicht selber getätigt sondern jediglich mit jemanden den er über das internet kennt vereinbart das der Internetfreund das packet bestellt und erdafür die hälfte abbekommt.
Mein Freund ist 16 Jahre alt und noch nicht vorbestraft.
Was steht ihm jetzt für eine Strafe bevor, bzw was würde die stare lindern.
Versandhausbetrug - gefälschte Abholkarte
14. Oktober 2007
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Frage vom 14. Oktober 2007 | 19:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandhausbetrug - gefälschte Abholkarte
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2007 | 08:59
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Welche Strafe in Betracht kommt, kann man ohne nähere Angaben schwer vorhersagen. In jedem Fall ist Jugendstrafrecht anwendbar, es könnte also auf Sozialstunden etc. hinauslaufen.
Strafmildernd wirkt sich ggf. Schadenswiedergutmachung aus, also Zahlung des Kaufpreises an das Versandhaus. Je nach Verhandlungssituation kann auch ein Geständnis angebracht sein zur Strafmilderung, allerdings kann eine solche Beratung nicht über ein Forum erfolgen. Unter Umständen ist ein Anwalt ratsam.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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