Verjährungsfrist - wird man erst zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und dann abgeschoben?

3. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Turgay
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungsfrist - wird man erst zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und dann abgeschoben?

Hallo,

ich habe eine allg. Frage.
Und zwar, wenn jemand vor 2-3 Jahren abgeschoben worden ist wegen krimineller Sachen (Drogen und so soweit ich weiss),wird derjenige grundsätzlich erst zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und dann abgeschoben?
Wenn man wegen solcher Sachen abgeschoben worden ist, beträgt die Verjährung 10Jahre? weil ich hatte auf einer anderen internetseite gelesen, dass eine verhängte Strafe von 1-5Jahren nach 10 Jahren verjährt, sodass derjenige nach Deutschland zurück kann,wenn er damals abgeschoben worden ist.

Es geht vielmehr darum, dass meine freundin und ich heiraten wollen. allerdings bin ich mir nicht sicher,ob sie mir die wahrheit sagt über den abgeschobenen. zwischen uns ist eigentlich alles in ordnung. sie sagte mir, dass sie mitdemjenigen zwangsverheiratet worden war und es hat sich jetzt aber erledigt, sie hat die ehe für ungültig erklären lassen. allerdings traue ich der ganzen sache nicht. Hat jemand mit deutschem pass die möglichkeit durch beantragung einer familienzusammenkunft diese verjährung aufheben zu lassen?

Hätte ein aussenstehender ( ICH ) die Möglichkeit beim standesamt oder woanders nachzufragen , ob von ihrer seite aus etwas zwecks heiraten in deutschland angemeldet worden ist?

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass ich was rauskriegen kann, ob ihre "Zwangsehe" wirklich für ungültig erklärt worden ist, ohne dass sie was davon mitbekommt.

Ds ganze ist für mich ganz wichtig, da ich schon ziemlich verzweifelt bin und nicht weiss,was ich machen soll.

Ich hoffe, auf hilfreiche Tips.

PS: Habe vergessen, sie ist marokkanerin mit deutschem Pass. Der Typ ist in Marokko,hatte vor der abschiebung in deutschland gelebt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Turgay
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es geht ja um den marokkaner. habe diese anfrage eröffnet, weil es einpaar sachen sich verändert haben und somit die lage

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

weil ich hatte auf einer anderen internetseite gelesen, dass eine verhängte Strafe von 1-5Jahren nach 10 Jahren verjährt

Sie dürfen da nichts durcheinanderbringen. Gegen den Herrn ist -wie gesagt- ein Wiedereinreiseverbot verhängt worden. Auf dessen Dauer kommt es an. Die Verfolgungsverjährung des § 78 StGB spielt hier überhaupt keine Rolle, ebensowenig die Vollstreckungsverjährung nach § 79 StGB , da die Strafe sicherlich vor der Abschiebung vollstreckt wurde. Zumindest wurde sie 'teilvollstreckt' --> hier würde die Vollstreckungsverjährung evtl. noch mal interessant werden, wenn er vor deren Ablauf unerlaubt einreist.

Ohne die 'Mithilfe' Ihrer Freundin werden Sie über eine ggf. annulierte Ehe nirgendwo Auskunft bekommen.

Allerdings (als privater Rat am Rande): Wenn es Ihrer Freundin mit Ihnen ernst ist, wird sie alles was diese 'alte Ehe' betrifft offenlegen (incl. Papieren). Tut sie das nicht, sollten Sie daraus Ihre Schlüsse ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

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