Verjährungsfrist - Ist die Anklage schon jetzt verjährt?

21. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
acidbrain
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährungsfrist - Ist die Anklage schon jetzt verjährt?

Hallo

Ich habe eine Frage zur Dauer der Verjährungsfrist.
Ein Freund von mir wurde Anfang August letzten Jahres (2003) auf dem weg zu einem Festival mit ca. 3,7g Grass erwischt. Heute morgen (21.06.2004) ist ihm ein Brief mit der Anklage zugestellt worden. Jetzt liegt zwischen dem Vorfall und der Benachrichtigung fast 11 Monate. Ist die Anklage schon jetzt verjährt? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass die Behörden so lange brauchen um diese Anklage durchstellen, oder?

MFG acidbrain

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,


der Beitz von BTM ist eine Straftat nach § 29 BTMG. Die Höchststrafe hierbei beträgt 5 Jahre.
Bei Straftaten die im Höchstmaß mit bis zu 5 Jahren bedroht sind, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre (§ 78 StGB ).

Die Tat ist also (auch ohne Verjährungsunterbrechung etc. zu berüücksichtigen) noch lange nicht verjährt.

Gruß
Rpfl.

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#2
 Von 
Cyberfahnder
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 20x hilfreich)

... und die 5-Jahres-Frist kann durch eine Vielzahl von Verfahrenshandlungen auf bis zu 10 Jahre verlängert werden.

-----------------
"Grüße vom
CyberFahnder
www.cyberfahnder.de"

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