Hallo,
ich habe einen Strafbefehl
wegen übler Nachrede -Vergehen nach §§ 186, 194 StGB- bekommen.
Im § 194 finde ich keinen Bezug zu einer üblen Nachrede. Dort geht es um die Beleidigung.
Kann mir einer im Forum den Sachverhalt erklären?
Vielen Dank für die Mühe.
Vergehen nach §§ 186, 194 StGB
5. November 2015
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Frage vom 5. November 2015 | 23:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergehen nach §§ 186, 194 StGB
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#1
Antwort vom 6. November 2015 | 09:53
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 309x hilfreich)
Im 14. Abschnitt des StGB gehört unter dem Oberbegriff Beleidigung auch die üble Nachrede §§185ff.
Der §194 StGB
bedeutet, dass Vorausetzung der Strafverfolgung auch ein Strafantrag ist. Dies ist hier ja geschehen, der/die Geschädigte hat eben Strafantrag gestellt, die beiden Paragraphen sind also in einem Zusammenhang zu sehen.
#2
Antwort vom 6. November 2015 | 14:10
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Zitat:Kann mir einer im Forum den Sachverhalt erklären?
Der Sachverhalt dürfte - unterhalb der Paragraphenkette - geschildert sein.
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