Verfahrn eingestellt-Keine Herrausgabe von ehemals Beschlagnahmter Hardware

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)
Verfahrn eingestellt-Keine Herrausgabe von ehemals Beschlagnahmter Hardware

Hallo,
bereits vor 4 monaten wurde in einen strafverfahrn gegen mich vor gericht eingestellt. bis heute hab ich weder meine beschlagnahmte hardware wieder bekommen, was aber wieder an mich herrausgegeben werden sollte. noch habe ich irgendetwas schriftliches das das verfahrn eingestellt wurde. soll ich weiter warten oder was kann ich jetzt tun`? nützt es was wenn ich bei gericht mal nachfrage?


mfg marcus

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wurde das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt? Dann bekommen Sie auch nichts schriftliches. Es empfiehlt sich, beim Gericht nachzufragen. Für die Herausgabe der gegenstände ist die Staatsanwaltschaft zuständig, das wird dann weitergeleitet. Sind Sie sicher, dass Sie sich nicht mit der außergerichtlichen Einziehung einverstanden erklärt haben???

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#2
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Meiner Meinung nach kann auch folgendes geschehen. Ist bei der Beschlagnahme bereits auf $ 74 StGB hingewiesen worden, werden die Gegenstände eingezogen und fallen dem Staat zu.

MfG

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Gegenstände KÖNNEN eingezogen werden. Aber das muss dann durch Urteil geschehen. Oder der Besch. erklärt sich mit der Einziehung einverstanden. Hinweise bei der Beschlagnahme genügen nicht. Für das Einverständnis spricht, dass das Verfahren überhaupt eingestellt wurde. Denn sobald Tatwerkzeuge eingezogen werden müssen, aber sonst eigentlich eingestellt werden könnte, geht das eben nur, wenn der Angekl. einverstanden ist. Sonst müssten die Sachen nämlich mangels Rechtsgrundlage für's Einbehalten wieder herausgegeben werden.

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#4
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

nach langen hin und her. wurde das verfahrn eingestellt, indem ich auf weitere ansprüche verzichte, die durch beschädigungen wärend der beschlagnahme an gegenständen entstanden ist die ich schon vorher wieder bekommen habe. desweiteren sollte der server um den es sich noch handelt von allen daten befreit werden, und dann wieder an mich herrausgegeben werden. weiter noch in der beschlagnahme befindliche gegenstände (ca 100 cd´s) bleiben weiterhin beschlagnahmt. so wurde die verhandlung beendet. die staatsanwaltschaft war damit einverstanden.

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#5
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

So war mein Beitrag auch gemeint -in Möglichkeitsform- sollte auf der Beschlagnahme nach 94 98 StPO jedoch schon auf 111b StPO i.V.m 74 StGB hingwiesen werden und die richterlich Anordnung eingeholt worden sein UND er darauf verzichtet, wird es schwierig etwas zurückzubekommen. MfG

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#6
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
es wurden auf cd-r verzichtet, die ich auch nicht mehr haben wollte. den server soll mir ja wieder herrausgegeben werden. soll ich da nun anrufen oder geht das automatisch ??

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#7
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Anrufen und Nachfragen kostet nichts. MfG

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#8
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Ab besten nicht nur anrufen, sondern konkret den schriftlichen Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen, die noch fehlenden Gegenstände unter genauer Aufzählung derselben herauszugeben.

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. Schriftlich ist immer besser. Behörden arbeiten i.d.R. nicht auf Zuruf.

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#10
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

ok, hab heute 2h telefoniert. nu weis ich das mein rechner seid 3 monaten bei der kripo hier am ort zum festplatte löschen ist.

nun hab ich aber ein weiteres problem, ist das normal das ich für das löschen aufkommen muss. wenn die ganzen verfahrenskosten vom staat getragen werden?


mfg marcus

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#11
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Sofern die Löschung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens veranlasst wurde, nicht.

Wer hat Ihnen diese Auskunft erteilt? Welchen Grund gab er an?

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#12
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

das war der herr von der kripo, der die ermittlungen geleitet hat. er sagt er wartet noch auf die rechnung und wenn ich die beglichen habe kann ich meinen rechner wieder haben. die löschung hat der richter veranlasst.



mfg marcus

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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Polizei hat verwahrte Gegenstände auf Anordnung der Staatsanwaltschaft herauszugeben. Wenn das Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt worden ist trägt die Landeskasse eben die Kosten. Auf die Auskünfte eines Polizeibeamten brauchen Sie sich da nicht zu verlassen.

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