Hallo liebe Juristen !
Ich habe da mal ein kleines Problem:
Vor kurzem hatte ich einen Gerichtstermin, in dem es erstmals zu dem Beschluss kam, ein psychologisches Gutachten zwecks Schuldunfähigkeit bei Diebstahl
einzuleiten, da ich behauptet habe, vor der Tat liquid ecstasy genommen zu haben jedoch weiß, was ich getan habe.
Also ich habe mich ausdrücklich von Anfang an schuldig gemacht.
Nach dem Gutachten stellte sich heraus, dass ich zu diesem Zeitpunkt schuldfähig war.
Jetzt, 4 Wochen nach dem Urteil, in dem ich zu 40 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt wurde, bekam ich eine Aufforderung, die Verhandlungskosten zu bezahlen, in der auch das Gutachten von ca. 3000 Euro aufgelistet wurde.
Ist es nun rechtens, mir das Gutachten in Rechnung zu stellen, da ich es nicht beantragt habe, sondern es vom Gericht veranlasst wurde.
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen, da ich nur noch 2 Wochen habe, um dort Stellung zu nehmen !
Mit freundl. Grüßen Kati
Verfahrenskosten
2. Juli 2009
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Frage vom 2. Juli 2009 | 21:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrenskosten
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#1
Antwort vom 2. Juli 2009 | 23:25
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Hi,
natürlich ist das rechtens. Es kommt nicht darauf an, was Sie beantragt haben. Vermutlich wollten Sie die ganze Verhandlung nicht - bezahlen müssen Sie sie trotzdem, denn Sie wurden verurteilt.
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 3. Juli 2009 | 12:16
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
So sieht es aus. Deshalb sollte man bei einem Prozess auch immer überlegen, ob und inwiefern mal wilde Kosten produziert.
Das machen leider auch viele Anwälte. Obwohl es manchmal nur um Kleinigkeiten geht, werden wilde Kosten produziert, sodass man dem Mandanten hinterher einen Bärendienst erwiesen hat...
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