Verfahrensdauer, MRK6??

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Barella
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrensdauer, MRK6??

Hallo zusammen!
Angebliche Tat: Im Zuge eines Unternehmensverkaufs 1998 "falsche Angaben gemacht", Strafanzeige durch den Käufer 1999.
Anklageerhebung wegen Betrugs 10/00 und 10/01.
Eröffnung des Hauptverfahrens 09/05.
Erste Terminierung der Hautpverhandlung auf 09/06 musste wegen amtsärztlich bestätigter Krankheit des Hauptbeschuldigten abgesagt werden. Amtärztliches Gutachten aus 09/06.
Nun verlangt das Gericht nach nur 3 Monate innerhalb von 3 Tagen neues Attest.
Könnte das was mit Fristen zu tun haben, die ich nicht kenne? Oder warum die plötzliche Eile nach 9 Jahren?
Danke für jeden Kommentar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nun, die Verjährungsfrist richtet sich nach der Strafandrohung für das Grunddelikt (ohne Schärfungen und Milderungen), bei Betrug beträgt sie somit 5 Jahre (§78 StGB ). Allerdings wird sie durch bestimmte Ereignisse unterbrochen, dadurch kann sie jedoch höchstens auf das Doppelte also 10 Jahre verlängert werden (§78c StGB ). Um zu verhindern, dass die Tat verjährt, muss das Amtsgericht noch in der Frist, zu einem Urteil kommen, soweit ein besonders schwerer Fall vor dem Landgericht angeklagt wird, dort zumindest das Hauptverfahren eröffnet sein, in diesen Fällen ruht die Verjährung (§78b StGB ). Deswegen vermutlich die Eile.

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