Verfahren wegen Urkundenfälschung - das Warten??

26. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)
Verfahren wegen Urkundenfälschung - das Warten??

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe jetzt nichts finden können nach längerem suchen, daher habe ich mich registriert um eine Frage zu stellen:

Ich habe mir Anfang des Jahres ein Auto gekauft, ich war glücklich nach Jaaahren des Busfahrens, zu Fuß laufens etc. Jedenfalls hielt mich bereits nach knapp einer Woche NACH der Ummeldung auf meinen Namen die Polizei an - angeblich eine normale Verkehrskontrolle weil das Auto "so alt aussähe". Sie stellten dann vor Ort fest: gefälschter TüV und ich bin aus allen Wolken gefallen. Sie nahmen mein hinteres Kennzeichen mit, gaben mir 2 Zettel und meinten ich müsse jetzt einen neuen TüV machen lassen. Es stellte sich heraus, dass genau DESHALB vermutlich jemand vor mir den TüV gefälscht hat: Kosten übersteigen den Wert des Autos. Also versuchte ich ihn zum Ausschlachten etc. zu verkaufen, kontaktierte die Schrottplätze und bekam überall das Gleiche: Kaufen wollt ihn keiner und Schrottplatz wollte noch Geld dafür haben. Am Ende habe ich den Wagen verschenkt und über die Zulassungsstelle dann abgemeldet.

Ich warte jetzt seit Monaten auf ein Ende des ja nun eingeleiteten Verfahrens wegen Urkundenfälschung und habe die Polizei genauer noch den Sachbearbeiter kontaktiert. Der hat mir mitgeteilt, dass er mir nichts sagen kann und ich müsse einfach abwarten. Ich habe dann hinterfragt, erhielt aber immer die gleiche Antwort: Verschwiegenheit, er darf mir nichts sagen. Ich fragte nach warum, denn es betrifft ja nun mich und das Strafverfahren GEGEN mich - er könne mir keine Auskunft geben, ich muss warten, es ginge zwar um mich, aber nicht nur.

Nun meine Frage: Es wird ja vermutlich auf Grund meiner Aussage auch der Vorbesitzer versucht werden zu befragen - was passiert denn jetzt?

Ich habe den Wagen so gekauft, da war der TüV schon so drauf - ich wusste davon nichts und der Polizeibeamte hatte mir damals mitgeteilt, dass man dies als Laie auch nicht erkennt und er damit rechne, dass das Verfahren eingestellt werde. Jetzt aber ganz andere Töne!

Bevor ich jetzt meine Anwältin kontaktiere und über sie das ganze laufen lassen muss (ist ja leider auch eine Kostenfrage) die Frage: Was passiert jetzt? Kann ich etwas tun? Warum erhalte ich absolut keine Auskunft, wenn ich doch bei der Befragung Dinge erzählt bekommen habe wie "Der ist ja nicht das erste Mal auffällig" und "Angehalten haben die Kollegen sie, weil ich ihnen das gesagt habe, am eben gleichen Tag wie ihre Ummeldung, wurde ein weiteres Fahrzeug mit gefälschtem TüV umgemldet von dem Herren."

Ich weiß echt nicht weiter - ich möchte dieses Thema beendet wissen, da ich aktuell auch Pläne habe für meine Zukunft.

Kann mir da jemand einen Tipp geben? Außer meine Anwältin zu kontaktieren.

Danke vorab und liebe Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was passiert jetzt? <hr size=1 noshade>

Es wird ermittelt, auch (vermutlich hauptsächlich) gegen den Verkäufer



quote:<hr size=1 noshade>Kann ich etwas tun? <hr size=1 noshade>

Das selbe wie der Anwalt, warten.
Der Anwalt kann zwar Akteneinsicht beantragen, aber die bekommt er auch erst wenn die Staatanwaltschaft diese gewährt. Und das kann dauern.



quote:<hr size=1 noshade>Warum erhalte ich absolut keine Auskunft, <hr size=1 noshade>

Das ist üblich um die Ermittlungen nicht zu gefährden.



quote:<hr size=1 noshade>wenn ich doch bei der Befragung Dinge erzählt bekommen habe wie "Der ist ja nicht das erste Mal auffällig" <hr size=1 noshade>

Das zeigt, das das Ziel der Ermittlungen eigentlich jemand ganz anderes ist.



Das das Verfahren derzeit auch gegen Dich läuft, liegt daran, das Du der Erste in der Kette bist/warst und sie nicht wissen wie genau Du da beteiligt bist.
Im Laufe der Ermittlungen wird sich das dann wohl aufklären und Du vom Beschuldigten zum Zeugen werden.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke dir für deine Antwort! Ist schon erschreckend, daraus habe ich jetzt sehr viel gelernt - nie nie nie wieder "einfach so" ein Auto kaufen :-(

Noch mal Danke!!

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

du musst Warten!

sorry aber das ist leider so und wird auch nicht schneller gehen wenn du deine Anwältin einschaltest!

die Polizei - Staatsanwaltschaften und Gerichte sind hoffnungslos überlastet und das Deutschlandweit

erheblichen Personalmangel sorgt dafür das Akten oftmals Wochenang unbearbeitet liegen bleiben oder Ermittlungen länger dauern.

das dies für Täter, Zeugen,Geschädigte und alle Beteitigten eine Belastung ist dürfte klar sein

leider gibt es oft Fälle die 1 Jahr und länger dauern bis sie Eingestellt oder Angeklagt werden.

nochmal kurz zur Anwältin:

wenn du die Anwältin einschaltest dann bekommt diese Akteneinsicht, jedoch kann dies möglicherweise auch Wochen oder Monate dauern und dann weist du zwar den Akteninhalt aber wirklich weiter bist du dann auch nicht.
zumdem müsstest du Sie ja auch noch Bezahlen und das in einen Fall wo du am ende warscheinlich nur Zeuge bist bzw ein Fall der vielleicht irgentwann Eingestellt wird.

das musst du alles mitbedenken, entscheiden was du machst kannst aber nur DU!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke auch an dich für deine Antwort. Das ist ja der Grund warum ich hier frage, bevor ich zum Anwalt laufe. Viele haben mir dazu geraten, einen Anwalt aufzusuchen wenn ich doch "Beschuldigte" bin. Ich habe aber so das Empfinden, das es schuldig wirken würde, wenn ich auf einmal mit Anwalt komme. Unwissenheit schützt in vielen Fällen ja vor Strafe nicht und mir ist klar, dass es dumm und leichtgläubig war. Jedoch war ich mir nicht bewusst, dass es überhaupt so etwas wie Fälschung von TüV Siegeln gibt... ich bin wohl einfach zu gutgläubig :-(

Ich hoffe, die erreichen da zeitnah was, so ein schwebendes Verfahren macht einem ja auch nicht ein wohliges Gefühl.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Ich habe aber so das Empfinden, das es schuldig wirken würde, wenn ich auf einmal mit Anwalt komme.


Nein, das ist dein gutes Recht als Beschuldigter - gerade auch als unschuldig Beschuldigter.
Im übrigen kann später kein Richter sagen "die Beweise reichen nicht aus, aber weil er mit Anwalt antanzt, ist er wohl schuldig, also verknacke ich ihn".

quote:
Unwissenheit schützt in vielen Fällen ja vor Strafe nicht


Der Spruch ist leider sehr irreführend. Die allermeisten Straftaten erfordern Vorsatz (und die, die das nicht tun, Fahrlässigkeit). Der Spruch bedeutet nur, daß man sich nicht mit "ich wußte nicht, daß das strafbar ist" herausreden kann (wobei auch das so pauschal nicht stimmt, weil es Tatbestands- und Verbotsirrtum gibt).

Eine Urkundenfälschung mit gefälschten Kennzeichen kann man logischerweise nur begehen, wenn man wußte, daß sie gefälscht sind.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke @Nina. Etwas beruhigend ;-)
Sollte es weitergehen und zu meinen Lasten, dann werde ich selbstverständlich meine Anwältin hinzu ziehen, aber so lange werde ich die Füße still halten. Ich habe meine Anwältin bereits damals über den Fall informiert (sie bearbeitet auch meine Scheidung, da zahl ich sie ohnehin schon für, habe ich das mit angesprochen) und sie hat auch sofort angeboten mich zu vertreten in diesem Fall. Nur wenn auch ihr lediglich eine mir nichts-sagende Akteneinsicht gewährt wird und auch das Monate dauern kann...da warte ich lieber...

Trotz allem sehr auf die Nerven drückend. :-(

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nur wenn auch ihr lediglich eine mir nichts-sagende Akteneinsicht gewährt wird <hr size=1 noshade>

Nein, die Akteneinsicht ist nur im jetzigen Stadium nichtssagend, es ist ja noch nichts ausermittelt.

Später enthält diese Akte viele wertvolle Informationen und stellt eigentlich die Basis der Verteidigung dar.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Sollte es weitergehen und zu meinen Lasten, dann werde ich selbstverständlich meine Anwältin hinzu ziehen, aber so lange werde ich die Füße still halten.


...was auch noch den Vorteil hat, dass man, wenn man den Anwalt erst nach einer ggf. erfolgenden Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft nimmt und dann in der Folge vor Gericht freigepsprochen würde, die Anwaltskosten vom Staat ersetzt bekommt.

Nimmt man bereits im Vorverfahren (jetziger Status) einen Anwalt und das Verfahren wird ohne Anklageerhebung eingestellt, bleibt man auf den Kosten sitzen.

Zitat:

Nein, die Akteneinsicht ist nur im jetzigen Stadium nichtssagend, es ist ja noch nichts ausermittelt.

Später enthält diese Akte viele wertvolle Informationen und stellt eigentlich die Basis der Verteidigung dar.


Richtig - und wenn man so kostensparend wie irgend möglich vorgehen will, besteht auch die Möglichkeit -zu gegebener Zeit- einen Anwalt zunächst mal mit der "puren Akteneinsicht" zu beauftragen (also ohne weitere Beratung oder gar Vertretung). Das ist bei "Online-Anwälten" schon für "überschaubare" rd. 40,00 bis 50,00 € zu haben und beinhaltet die Anforderung der Akte bei der StA durch den Anwalt, Herstellung einer Aktenkopie (als .pdf-Datei oder gespeichert auf CD-Rom) und übersendung an Sie per mail oder Briefpost.

Sinn macht dieses Vorgehen natürlich nur dann, wenn man in der Lage ist, die Akte sinnerfassend zu lesen und zumindest soviel Ahnung von Strafrecht hat, um auf dieser Grundlage entscheiden zu können, ob man für das eigentl. Verfahren einen RA beauftragen will, oder nicht.




-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 27.08.2014 22:15

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo zusammen,

wie ihr seht krame ich meinen eigenen Beitrag von vor ewig raus. Warum? Es hat sich genau nichts getan :(

Also: Das ist ja jetzt ungefähr 2 Jahre her, als ich angehalten wurde und der gefälschte TüV festgestellt wurde etc. Ich habe seit dem gar nichts gehört. Weder Einstellung, noch irgendwas anderes. Mir ist durchaus bewusst, dass da seitens der Polizei Ermittlungen statt finden, aber das ich jetzt wirklich fast 2 Jahre gar nichts höre...ist das normal?

Ich gelte ja weiter als "Beschuldigte" in dem Verfahren und leider erreiche ich ja bei der Polizei genauso viel oder so wenig wie zur Zeit der Erstellung des Beitrags.

Sollte ich langsam doch einen Anwalt einschalten? Oder weiter abwarten?

Danke euch.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

2 Jahre ist eigentlich schon grenzwertig.

Andererseits, wer weis bei was für einem Vogel du da gekauft hast.
Eventuell ist es ja ein international agierender Ring auf den man gestoßen ist, da liegen 2 Jahre dann wieder im Durchschnitt.


Eventuell könnte man ja mal eine Sachstandsanfrage an die zuständige Staatsanwaltschaft richten?



0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

Der von dem ich das Auto gekauft habe, hat wohl einiges in der Vergangenheit schon an den Hacken gehabt mit der Polizei, also so hab ich das damals ja bei meiner Aussage erfahren.

Kann ich so eine Sachstandsanfrage selbst stellen? Oder brauch ich für sowas einen Anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das Verfahren gegen Sie ist vermutlich (bzw. zumindest mgwl.) bereits eingestellt worden und man hat versäumt Ihnen eine Einstellungsmitteilung zu übersenden, oder diese ist auf dem Postweg abhanden gekommen.

Haben Sie seinerzeit von der Polizei das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen bekommen?

Das sieht so aus:

xx Js xxxxx/14

(anstelle der x stehen Zahlen)





-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.04.2016 12:11

0x Hilfreiche Antwort

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