Mein Strafantrag wegen Körperverletzung wurde nachStPO 153 eingestellt,da die schuld der Täterin als gering und kein öffentliches intresse besteht.Wie muss ich das verstehen????
Verfahren eingestellt - Körperverletzung - muss ich das verstehen?
11. Oktober 2003
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Frage vom 11. Oktober 2003 | 22:05
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren eingestellt - Körperverletzung - muss ich das verstehen?
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2003 | 23:44
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Naja, daß das Verfahren beendet ist, ohne das es zu einem Hauptverfahren kam. (also weder Verurteilung noch Freispruch, weil die Staatsanwaltschaft kein öffentl. Interesse an der Strafverfolgung sieht, und die Schuld als gering erachtet.)
Da eine Einstellung nach § 153 aber mehr in Richtung eines Freispruchs als einer Verurteilung geht, wird sie im Volksmund auch "Freispruch 2. Klasse" genannt.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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