Verfahren 2x wegen der gleichen Sache?

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)
Verfahren 2x wegen der gleichen Sache?

Hallo,

gegen mich lief ein Verfahren wegen angeblicher Volksverhetzung in einem Internetforum.

Das Verfahren wurde eingestellt, weil meine Aussagen wohl nicht für mehr "gereicht" haben.

Stattdessen wurde ich wegen Beleidigung verurteilt.

Ich habe nie etwas schriftliches von der Staatsanwaltschaft erhalten, das mir bestätigen würde, daß das Verfahren eingestellt worden ist. Nur der Kriminalbeamte teilte mir dies am Telefon mit.

Nun meine Sorge: Irgendeiner könnte ja im Archiv des Internetforums stöbern, sich an meinen alten Beiträgen verschlucken und mich erneut anzeigen...

Wird dann wieder ein Verfahren eingeleitet? Wird dann wieder mein PC beschlagnahmt?

Oder schauen die Beamten in ihre Datenbestände und sehen: da gab es schonmal ein Verfahren, und das wurde eingestellt. "Da machen wir nichts mehr."?

Kann wegen einer Sache zweimal ermittelt werden? Oder ist die Sache für mich endgültig ausgestanden?

Falls nicht: Wie lange braucht die Polizei in etwa nach einer Anzeige, bis sie "bei mir vor der Tür steht"?

Und dürfte die Polizei meinen im Oktober 04 gekauften PC beschlagnahmen, wenn es um eine Sache geht, die in 2003 geschehen sein soll?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Grundsätzlich kann wegen des Sachverhaltes zwar zweimal ermittelt werden. In dem Moment, wo die Tatidentität klar ist, gilt allerdings das Verbot der Doppelverfolgung und die Ermittlungen sind einzustellen.
Bis dahin ist aber auch z.B. eine Hausdurchsuchung möglich.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

So ist es. Es muss sich ja erstmal herausstellen, dass es sich um dieselbe Tat handelt. Wenn die Tatzeit längere Zeit zurückliegt, und das wäre bei einer Anzeige durch "Stöbern" ja der Fall, würde wohl bereits der Polizei auffallen, dass es schon mal ein gleichartiges Verfahren gab und dieses zuerst beigezogen werden. Dann würde sich die Doppelverfolgung schnell klären.

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Und dürfte die Polizei meinen im Oktober 04 gekauften PC beschlagnahmen, wenn es um eine Sache geht, die in 2003 geschehen sein soll?

Ja, Sie könnten ja belastendes Material vom alten Rechner auf den neuen umkopiert haben.

Andernfalls wäre das genau so absurd, als würde man sagen "Den Schrank habe ich erst nach dem Banküberfall gekauft, also dürfen Sie darin nicht nach der Beute suchen". ;)

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#4
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)

Da ist ja schon ein Unterschied....

Die suchen ja nach Daten im Verzeichnis "Temporary Internet Files" (oder so).

Jedenfalls fände ich das sehr affig, wenn ich mir am Ende alle Paar Monate einen neuen PC kaufen müßte, weil der alte in unschöner Regelmäßigkeit beschlagnahmt und 3-4 Monate später zurückgegeben wird, weil das ganze Verfahren schwachsinnig war....

Aber so sind die Behörden wohl offenbar in Deutschland.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Den Behörden wäre es lieber, sie könnten Sie in Ruhe lassen. Was Sie da verfolgt ist Ihr eigenes Tun, also mal schön langsam...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die suchen ja nach Daten im Verzeichnis "Temporary Internet Files" (oder so).

Daß man den Browser-Cache auch woanders hin packen kann (also genau so gut nach "D:\Programme\Cache"), dürfte den IT-Spezialisten bei der Staatsanwaltschaft schon bekannt sein.

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