hallo,
ich habe zwar schon mit einem Anwalt gesprochen der mir gesagt hat das eine Aussageverweigerung am besten Sinn macht aber ich möchte nur generell zu dem Fall mal hören wie es steht.
Die Woche ist bei mir Zuhause eine Anzeige zu meinem Namen eingegangen. Am 22.10 war ich mit einer Gruppe Freunden zu einem sogenannten Lost Place unterwegs welcher auch in Fachforen als 2008 verlassen gilt und soweit keinen genauen Besitzer hat. Der Ort ist mit einem löchrigen Zaun versehen und Hinweisschilder wurden keine Aufgehangen ebenso ist auch Vandalismus gut zu erkennen. Wir sind in erster Linie nur hin da eine anwesende Studentin für die Uni Fotos benötigt hat (mit Spiegelreflexkamera sichtbar ausgestattet) Ein Kollege hat dummerweise zum Posieren einen Bolzenschneider dabei gehabt. Zum Tatzeitpunkt stand mein Firmenwagen vor dem Lost Place da dort genügend Platz war (der Place ist mitten im Wald) Ich war hinter dem Eingangsgebäude um mich zu erleichtern und habe nur gehört wie jemand gerufen hat wir sollen verschwinden. Es gab dann noch im Anschluss eine Diskussion da der Mann (womöglich ein Förster) unerlaubt Fotos geschossen hat von der Gruppe und dem KFZ. Jedoch sind wir dann alle für ihn sichtbar nach Aufforderung weg gefahren und er im Anschluss auch. Ich wurde nicht mit Abgelichtet.
An den Namen sind diese wohl nur durch ein Blitzerfoto gekommen welches von meinem Konto bezahlt wurde da ich zwei Wochen vorher 2 km vom Ort geblitzt wurden.
-- Editier von go457134-29 am 08.01.2017 12:48
Verdacht auf schweren Diebstahl, Hausfriedensbruch nach Lost Place
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatunerlaubt Fotos geschossen hat von der Gruppe und dem KFZ :
Wieso sollte das verboten sein?
Zitatsogenannten Lost Place :
Nur weil das jemand so nennt, heißt das nicht, das es keinen Eigentümer gibt.
Zitat(mit Spiegelreflexkamera sichtbar ausgestattet) :
ändert überhaupt nichts am Sachverhalt.
ZitatIch war hinter dem Eingangsgebäude um mich zu erleichtern :
Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch
Eine Aussageverweigerung aller Beteiligten erscheint durchaus sinnvoll, schützt aber nicht vor einer entsprechenden Verurteilung, da ja reichlich Beweise und ein Zeuge vorhanden sind.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:
Ein Kollege hat dummerweise zum Posieren einen Bolzenschneider dabei gehabt.
Durchaus glaubwürdig jetzt mit dem Loch im Zaun...
Also die Story solltest du wirklich nochmal überdenken.
Und was soll gestohlen worden sein?
Es muß nichts gestohlen worden sein - es genügt, mit der entsprechenden Absicht irgendwo einzudringen (ist dann natürlich "nur" versuchter SD).
-- Editiert von muemmel am 08.01.2017 17:11
ZitatWieso sollte das verboten sein? :
§ 22 KunstUrhG da ich mal annehme das der Förster diese Bilder erst im nachhinein an den Eigentümer übermittelt hat
ZitatNur weil das jemand so nennt, heißt das nicht, das es keinen Eigentümer gibt. :
Über diesen Punkt haben sich alle schon ausreichend informiert und wie bereits genannt so ein gammeliger Spot erwirkt auch nicht gerade einen gepflegten vom Eigentümer verwalteten Zustand.
Zitatändert überhaupt nichts am Sachverhalt. :
Die Leute aus der Gruppe haben das dem Förster bereits glaubhaft erklärt zumal wir nicht aussahen wie Leute die dorthin gehen um zu zerstören oder dergleichen zu tun.
ZitatSachbeschädigung, Hausfriedensbruch :
Sachbeschädigung wurde hier erst gar nicht erwähnt ebenso auch nicht in der Vorladung. Der einzige Vorgeladene bin momentan ich und ich habe eigentlich mit beiden Straftaten nichts zu tun da ich zum Tatzeitpunkt nicht anwesend war geschweige denn zu denen gehöre die über das Gelände gelaufen sind. Der Zaun war schon vorher kaputt und das an vielen Stellen ich denke das war den "Eigentümern" auch bekannt.
ZitatEine Aussageverweigerung aller Beteiligten erscheint durchaus sinnvoll, schützt aber nicht vor einer entsprechenden Verurteilung, da ja reichlich Beweise und ein Zeuge vorhanden sind. :
Beweise existieren nur in 2 Formen: A. Ein Foto vom KFZ außerhalb der Zone und B. von Leuten die weder Personalien angegeben haben noch sich in irgendeinem Gebäude befunden haben. Von mir wie bereits gesagt gibt es rein gar nichts.
Das Gelände wurde im übrigen wie auch bereits gesagt direkt sichtbar verlassen.
-- Editiert von go457134-29 am 08.01.2017 17:38
ZitatDer einzige Vorgeladene bin momentan ich und ich habe eigentlich mit beiden Straftaten nichts zu tun da ich zum Tatzeitpunkt nicht anwesend war geschweige denn zu denen gehöre die über das Gelände gelaufen sind. Der Zaun war schon vorher kaputt und das an vielen Stellen ich denke das war den "Eigentümern" auch bekannt. :
Zitat:Ich war hinter dem Eingangsgebäude um mich zu erleichtern und habe nur gehört wie jemand gerufen hat wir sollen verschwinden.
Und das Eingangsgebäude ist nicht vom Zaun umgeben, du warst also nicht innerhalb des umzäunten Geländes?
Dann würde ich über diesen Sachverhalt nochmal mit meinem Anwalt reden.
Zitat:ZitatWieso sollte das verboten sein? :
§ 22 KunstUrhG da ich mal annehme das der Förster diese Bilder erst im nachhinein an den Eigentümer übermittelt hat
Bei Verdacht einer Straftat wäre es zulässig, und der wäre hier (Bolzenschneider, Löcher im Zaun...) durchaus begründet.
Zitat:ZitatNur weil das jemand so nennt, heißt das nicht, das es keinen Eigentümer gibt. :
Über diesen Punkt haben sich alle schon ausreichend informiert und wie bereits genannt so ein gammeliger Spot erwirkt auch nicht gerade einen gepflegten vom Eigentümer verwalteten Zustand.
Es ist und bleibt fremdes Grundstück. Da kann die Hütte die auf dem Grundstück steht noch so runtergekommen sein.
Zitat:Zitatändert überhaupt nichts am Sachverhalt. :
Die Leute aus der Gruppe haben das dem Förster bereits glaubhaft erklärt zumal wir nicht aussahen wie Leute die dorthin gehen um zu zerstören oder dergleichen zu tun.
Auch das ändert überhaupt nichts am Sachverhalt.
Zitat:
ich habe eigentlich mit beiden Straftaten nichts zu tun da ich zum Tatzeitpunkt nicht anwesend war geschweige denn zu denen gehöre die über das Gelände gelaufen sind.
Wo warst du, zu Hause?
Zitat:
Beweise existieren nur in 2 Formen: A. Ein Foto vom KFZ außerhalb der Zone und B. von Leuten die weder Personalien angegeben haben noch sich in irgendeinem Gebäude befunden haben. Von mir wie bereits gesagt gibt es rein gar nichts.
Das Gelände wurde im übrigen wie auch bereits gesagt direkt sichtbar verlassen.
Allein das betreten des GRUNDSTÜCKS ist schon Hausfriedensbruch.
also am besten keine Aussage verweigern und so erzählen wie es war. Denke mal im Logischsten Fall komme ich für ein paar Jahre in den Bau und die anderen da keine Peraonenangaben gemacht wurde und nur ein Bild existiert ungestraft davon.
Dann wäre das ja geklärt
ZitatÜber diesen Punkt haben sich alle schon ausreichend informiert :
Tja, nur wohl nicht so ganz über die Rechtslage.
ZitatDie Leute aus der Gruppe haben das dem Förster bereits glaubhaft erklärt :
Anscheinend nicht. Denn so eine Strafanzeige fällt ja nicht vom Himmel
Zitatalso am besten keine Aussage verweigern und so erzählen wie es war. :
Nö, Antworten lesen, verstehen, anwenden.
Zitatalso am besten keine Aussage verweigern und so erzählen wie es war. :
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Oder:
Ein Mensch braucht drei Jahre, um sprechen zu lernen, und dann mindestens weitere 50 Jahre, um auch mal den Mund zu halten.
Ich muss mich auch korrigieren es handelt sich um einen versuchten Diebstahl im besonders schweren Fall der allerdings komplett falsch ist da sich keine Person Zugang zu verschlossenen Bereichen verschafft hat.
Wie geht es nach einer Aussage weiter?
ZitatDenke mal im Logischsten Fall komme ich für ein paar Jahre in den Bau und die anderen da keine Peraonenangaben gemacht wurde und nur ein Bild existiert ungestraft davon. :
Nö, wenn du alles erzählst, kennen die Behörden ja anschließend auch die Mittäter.
Und wenn du dafür ein paar Jahre in den Bau gehst, musst du erheblich vorbelastet sein.
Witzig finde ich aber, dass du NOCHMAL Geld in die Hand genommen hast um einen Anwalt zu fragen. Die Sachlage ist doch eindeutig.
Na ja, die Frage ist, ob Ihr vorher erwischt worden seid. Mit Bolzenschneider auf fremden Grundstück ....
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 08.01.2017 19:50
Ich mach mir gerade nunnmal einen Kopf über diesen Diebstahl. Der Hausfriedensbruch ist mir gut bekannt. Es wurde zumindest etwas behauptet was nicht stimmt und das alles trifft jetzt mich der wohl wenigstens etwas damit zu tun hat. Die anderen haben keine Probleme dadurch obwohl diese erwischt wurden. Verständlich denke ich mal?
-- Editiert von go457134-29 am 08.01.2017 19:46
ZitatIch muss mich auch korrigieren es handelt sich um einen versuchten Diebstahl im besonders schweren Fall der allerdings komplett falsch ist da sich keine Person Zugang zu verschlossenen Bereichen verschafft hat. :
Wie geht es nach einer Aussage weiter?
Ein paar Jahre werden es nicht werden, da § 123 StGB mit max. 1 Jahr bestraft wird. Wenn wg. Hausfriedensbruch Strafantrag gestellt wurde, ist auch bereits klar, dass es einen Eigentümer gibt, denn § 123 StGB ist absolutes Antragsdelikt und Strafantrag kann nur vom Berechtigten gestellt werden.
Was den versuchten § 243 angeht reicht es völlig den Zaun durchschneiden, z.B. mit dem "zufällig mitgeführten" Bolzenschneider. Möglichwerweise wurden die Schnittspuren am Zaun ja auf deren Alter untersucht. Wenn die neu waren, sieht es eher schlecht aus.
Nach der Aussage (oder auch ohne die) geht es so weiter, dass die Sache zur Staatsanwaltschaft geht und die dann über Anklage oder Einstellung entscheidet.
Zitat:Die anderen haben keine Probleme dadurch obwohl diese erwischt wurden. Verständlich denke ich mal?
Die Entscheidung, ob Du die anderen namentlich benennst, kannst Du nur selbst treffen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.01.2017 20:06
Habe ich dann noch die möglichkeit das ganze zu klären da ich wie bereits gesagt eigentlich schuldlos bin und es sich offensichtlich um mehrere Personen handelt.
Zitat:Habe ich dann noch die möglichkeit das ganze zu klären
Wann dann?
Wenn Du jetzt keine Aussage (bei der Polizei) machst und die StA Anklage erheben sollte, ist die nächste "Klärungsmöglichkeit" in der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Dann passt das ja.
Werde jetzt besser schlafen können.
Danke euch nochmals für die Hilfe/Tipps
ZitatHabe ich dann noch die möglichkeit das ganze zu klären da ich wie bereits gesagt eigentlich schuldlos bin und es sich offensichtlich um mehrere Personen handelt. :
Du brauchst erstmal gar nichts klären, Dir muß die Schuld nachgewiesen werden. Und da ist es immer am besten, die Klappe zu halten und abzuwarten.
Nun, entlastendes kann man ja vortragen. Nur gibt es hier nichts wirklich entlastendes.
Allenfalls kann man noch den Hinweis geben, das nur weil das Fahrzeug in der Nähe stand, dies kein Nachweis für irgendetwas sei.
Aber selbst davon scheint der Anwalt ja abgeraten zu haben, er wird seine Gründe haben.
Eventuell will er auch erst mal die Akteneinsicht abwarten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten