Urteil wegen Beleidigung

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
FADH2017
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteil wegen Beleidigung

Hallo

ich hätte mal eine Frage und zwar wurde ich verurteilt, weil ich gegenüber einer Person Morddrohungen und Beleidigungen ausgesprochen habe.

Das Urteil sagt aus falls ich dies wieder tue muss ich entweder 250.000 Euro zahlen oder Ordnungshaft bis zu 6 Monate.

Nun meine Frage wird solch ein Urteil ins Führungszeugnis aufgenommen bzw. kommt das ins Bundeszentralregister rein?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von FADH2017):
Das Urteil sagt aus falls ich dies wieder tue muss ich entweder 250.000 Euro zahlen oder Ordnungshaft bis zu 6 Monate.

Das leist sich jetzt so, als sei das ein zivilrechtliches Urteil.
Diese werden nicht im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister erfasst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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