Hallo
ich hätte mal eine Frage und zwar wurde ich verurteilt, weil ich gegenüber einer Person Morddrohungen und Beleidigungen ausgesprochen habe.
Das Urteil sagt aus falls ich dies wieder tue muss ich entweder 250.000 Euro zahlen oder Ordnungshaft bis zu 6 Monate.
Nun meine Frage wird solch ein Urteil ins Führungszeugnis aufgenommen bzw. kommt das ins Bundeszentralregister rein?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Urteil wegen Beleidigung
8. Januar 2017
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Frage vom 8. Januar 2017 | 22:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteil wegen Beleidigung
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#1
Antwort vom 8. Januar 2017 | 23:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119642 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDas Urteil sagt aus falls ich dies wieder tue muss ich entweder 250.000 Euro zahlen oder Ordnungshaft bis zu 6 Monate. :
Das leist sich jetzt so, als sei das ein zivilrechtliches Urteil.
Diese werden nicht im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister erfasst.
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