Urkundenfälschung, Verdacht auf Nummernschildmissb

19. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
stygo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urkundenfälschung, Verdacht auf Nummernschildmissb

Hi zusammen,

hab Probleme mit Justitia, folgendes:

Damit mein Auto nicht wie ein abgemeldeter Schrotthaufen aussieht (was es leider ist) hab ich die alten Nummernschilder nach Abmeldung wieder angeschraubt. Das dumme dabei ist dass ich mir Versicherungsplaketten im Internet gesucht habe und diese mit Tesa ebenfalls draufgeklebt habe. 4 Tage später bekam ich Besuch...

Folgendes: Ich bin nicht vorbestraft, 19 Jahre und (sehr) armer Student. Das Auto steht auf einem Privatparkplatz und wurde seit der Abmeldung auch nicht bewegt, schon gar nicht mit den gefälschten Nummernschilder, d.h. war nie ohne Versichrungsschutz auf öffntlichen Straßen o.ä..

Natürlich bekam ich eine Anzeige und warte jetzt auf die Vorladung. Ich habe vor bei der Vorladung alles schön zu schildern wie es ist (siehe oben) und das ich nicht mit rechtswidrigem Gedanken gehandelt habe das Auto auf öffentlichen Straßen einzusetzen sondern ihm einfach nur ein wenig "Würde" zurückzugeben (wer sein Auto liebt versteht mich ;) ).

Meine Frage: Soll ich einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen oder soll ich brav alles schildern. Meines Erachtens liegt nur ein leichter Fall von Urkundenfälschung vor, welcher auch ohne Anwalt zu einer Geldstrafe oder Sozialstunden führen wird. Oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank für die Antorten :)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monsieur Louche
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

>Oder sehe ich das falsch?

Allerdings.

Die Kennzeichen am Fahrzeug waren wohl von außerhalb des Privatgrundstückes visuell einsehbar, sonst hätte das niemanden gestört.

Weiters, Versicherungsplaketten gibt es in den USA und anderen Staaten, aber nicht in Deutschland. Sie haben sich also die "passenden" Stempel für HU und AU (die wohl auch farblich passten, nehme ich an?) sowie die LRA-Plaketten rausgesucht und ausgedruckt, das ist nichts was man mal eben im Vorbeigehen tut (ich habe das Kennzeichen meines ersten Fahrzeuges noch immer an der Wand hängen, als Plaketten dienen Hanuta-Bildchen...), sondern diese Handlung setzt eine gewisse Planung und somit Vorsatz voraus.

Den Schwachsinn mit "Würde zurückgeben" würde ich mir tunlichst verkneifen, Polizisten sind nicht dumm.

Selbst wenn Ihre Aussage mit dem Privatparkplatz stimmt (mir ist noch kein Streifenwagen begegnet, der sich für solche Abstellplätze interessiert), auf Einstellung des Verfahrens würde ich nicht spekulieren.

Wenn man Ihnen nicht nachweisen kann, das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegt zu haben, könnten Sie mit einer Einstellung gegen Bußgeld davonkommen.

Sollten Sie damit allerdings irgendwo gesehen worden sein, wirds unangenehm.

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#2
 Von 
stygo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

allerdings ist es nicht so dass die Nummernschilder von der öffentliche Straße einsehbar waren, das Grundstück ist ein größerer Privatparkplatz eines Wohnblocks und umwachsen, somit von der Straße nicht einsehbar. Ich glaube auch dass ich angezeigt worden bin und die Beamten mein Auto nicht einfach so beim vorbeifahren gefunden haben.

Die TÜV-Plaketten sind orginal, TÜV/AU hat er neu
es geht nur um die LRA-Plakette. Zudem war das Fahrzeug seit seiner Abmeldung nicht auf einer öffentlichen Straße weder mit noch ohne gefälschten Nummernschilder daher können sie es nicht nachweisen da es sich nicht ereignet hat (gibt es Gutachter für die Standzeit eines Autos?).

Daher spekuliere ich tatsächlich auf eine Einstellung gegen Bußgeld, brauche ich dafür einen Anwalt oder kann ich die persönlich aushandeln?

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#3
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
stygo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag:

Habe hier einen ähnlichen Fall gefunden:
http://vrpmuse2006.makrolog.de/ramicro_dasd/ShowDocument?key=DRSPENTSCHEIDUNGEN_IMUSE0806_0000014_0000095&Doctype=e&url=x&urlquery=&anzeigeformat=Volltext

Ich kann mich sicherlich nicht darauf berufen dass der Name der Zulassungstelle nicht benutzt wurde da ich "orginal" Stempelplaketten aus dem Internet ausgedruckt habe. Allerdings habe ich die erstbesten genommen die ich gefunden habe (wollte ja nicht in den Straßenverkehr sonder einfach nur ein angemeldetes Auto auf dem Parkplatz vorgaukeln) daher sind das nicht die Plaketten die eigentlich drauf sein sollten, sondern von einem anderen Kreis. Allerdings das Strafmaß ist für mich Interessant. Wurde diese Strafe (60 Tagessätze) nur aufgrund der Fälschung ausgesprochen oder wurde dieser Mann bei der benutzung dieser Schilder ertappt. Weil bei mir liegt nur eine Fälschung vor, genutzt wurde diese im Straßenverkehr nicht.

Nun stellt sich noch die letzte Frage. Ich habe vor alles zu gestehen und habe die schriftliche Anhörung dementsprechend ausgefüllt und abgeschickt. Muss/SOLLTE ich für die anstehende Verhandlung einen Anwalt haben oder wäre dies in diesem Fall überflüssig da ich sowieso gestehen möchte?

Das dies eine dumme Sache war sehe ich natürlich spätestens jetzt selber ein...

PS.: Die Antwort auf meinen 2.Beitrag fand ich sehr hilfreich, warum wurde diese editiert?

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#5
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Das Problem mit dem "Privatgelände" ist, dass auch Privatgelände öffentlicher Verkehrsraum sein kann. Dann gelten auch auf dem Privatgelände dieselben Vorschriften, wie auf öffentlichen Straßen. Zum beispiel bei großen Parkflächen ist dies regelmäßig der Fall, wenn sie von außerhalb mit dem Fahrzeug erreicht werden können. Demzufolge hätten Sie Ihr Fahrzeug dort möglicherweise ohne Zulassung weder betreiben noch abstellen dürfen.

Möglicherweise ist Ihnen das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen auch dementsprechend mietvertraglich verboten gewesen. Jedenfalls erscheint mir die Sache mit der "Würde" recht weit hergeholt.

Ob es sich bei dem von Ihnen genutzten Parkplatz nun um öffentlichen Verkehrsraum handelt, kann ich nicht sagen. Jedenfalls kann Ihnen daraus durchaus größerer Ärger erwachsen.

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#6
 Von 
stygo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine mündliche Zusage der Hausverwaltung dass ich das Auto abgemeldet dort abstellen darf, solange ich Mieter dieses Wohnblocks bin. Das Auto stand da auch schon 4 Monate (ohne Nummernschilder), dazu steht ein weiteres Mieter-Auto schon seit anderthalb Jahren abgemeldet auf dem Parkplatz. Ob dies nun rechtlich im Mietvertrag festgelegt ist oder einfach auf Kulanz der Verwaltung zurückzuführen ist kann ich nicht sagen. Ich habe mir durch die Nummernschilder keinen rechtlichen Vorteil gegenüber dem Eigentümer des Wohnblocks/Parkplatzes verschafft da ich das Recht das Auto dort abzustellen auch ohne Schilder gehabt hätte.
Ich hoffe dass ich in dieser Sache auch Rückendeckung von der Verwaltung bekomme, da schriftlich (wie immer) nichts existiert.
Ist dies der einzigste Grund ob das Privatgelände als öffentlicher Verkehrsraum angesehen wird oder gibt es da weitere Anhaltspunkte?

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#7
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Na ja. Wir müssen und überlegen, ob hier eineUrkundenfälschung (§267 StGB ) vorliegt.

Die Urkundenfälschung setzt (zusammengefasst) tatbestandsmäßig voraus, dass eine unechte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr hergestellt wurde oder eine unechte Urkunde gebraucht wurde.

Wenn Sie eine nachgemachte Plakette auf ein Nummernschild kleben, könnten Sie dadurch eine unechte Urkunde hergestellt haben. Wenn sie das zu reinen Dekorationszwecken machen, entsteht aber keine Strafbarkeit aus der Herstellung der unechten Urkunde, da Sie diese dann ja nicht zur Täuschung im Rechtsverkehr hergestellt haben. Sie können eine entsprechende Urkunde also straffrei besitzen und sich daran erfreuen.
Sollten Sie die Urkunde aber verwenden, liegt wiederum eine Urkundenfälschung vor, weil die Verwendung unechter Urkunden unter Strafe gestellt ist, unabhängig davon, ob die unechte Urkunde zur Verwendung im Rechtsverkehr hergestellt wurde. Sofern Sie das Kennzeichen also verwendet haben, z.B. indem Sie es an einem Auto befestigt haben, das im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt ist, haben Sie eine Urkundenfälschung tatbestandsmäßig verwirklicht.

Wann privater Besitz öffentlicher Verkehrsraum ist, ist im Einzelfall schwierig zu sagen und war bereits Gegenstand unzählbarer Rechtsstreite. Grob gesagt kann man jedenfalls dann davon ausgehen, dass eine private Verkehrsfläche zunächst dann öffentlicher Verkehrsraum ist, wenn sie vom öffentlichen Verkehr erreicht werden kann, wenn also jeder die Fläche mit seinem Auto befahren kann.

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#8
 Von 
stygo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antworten

Genau davon bin ich ausgegangen dass ich mit dem Privatgelände mir sozusagen mir ein falsches Zeugniss über das Bett hänge um mich daran zu erfreuen.
Wie oben genannt war es wirklich nur zu Dekorationszwecken und um meinen Stolz zu befriedigen (ich muss täglich an dem Ding vorbeilaufen). Leider ist der Parkplatz nicht durch eine Schranke gesichert daher von allem Fahrzeugen befahrbar... das ist in meinem Fall sehr schlecht.

Jetzt mal rein theoretisch. Wenn ich vor meinem Haus ein Parkplatz (mein Eigentum) hätte und sich der Fall dort abgespielt hätte, wäre alleine schon das Anbringen der Schilder eine Straftat, selbst wenn das Auto nur in einer Eigentumsgarage steht? Dürfte ich die Schilder mit falschen Plaketten innerhalb meines Eigentums an etwas anbringen das kein KFZ ist?



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#9
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Das Fahrzeug bildet - auch wenn sich das etwas komisch anhört - zusammen mit dem Kennzeichen und der Plakette eine zusammengesetzte Urkunde.
Es beibt daher bei dem oben schon gesagten: Wenn Sie die unechte Urkunde nur zu Ihrer Freude herstellen, ist das nicht strafbar. Verwenden Sie die unechte Urkunde, indem Sie das FZ in öffentlichen Verkehtsraum einbringen, machen Sie sich strafbar.
Das Schild an Ihre Wand zu nageln ist nicht strafbar. Jedenfalls solange deutlich wird, dass Sie es nicht hergestellt haben, um es im Rechtsverkehr zu gebrauchen.

Das Auto in der eigenen, nicht öffentlichen Garage oder im eigenen Garten mit den Schildern zu versehen ist nicht strafbar, solange sie das nicht machen, um das Auto in den öffentlichen Verkehrsraum damit einzubringen.

Grundsätzlich ist das Herstellen unechter Urkunden aber nicht zu empfehlen. Auch der unberechtigte Vorwurf, man habe unechte Urkunden zur Verwendung im Rechtsverkehr hergestellt, kann Ärger bereiten.

-- Editiert am 24.08.2009 00:22

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#10
 Von 
stygo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Für alle die es interessiert.

Bin dank Geständnis und Reue mit einer Einstellung des Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung davongekommen...
Schuldig bin ich allerdings, Privatgrundstück hin oder her. :(

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Alle anderen möchte ich darauf hinweisen, dass man hier gar nicht irgendwie eine Urkundenfälschung konstruieren muss. Es gibt für diese Fälle nämlich mit dem § 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch) einen eigenen Straftatbestand.

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#12
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Ja... einen Tatbestand nach §22 StVG hat der Fragesteller aber eben nicht verwirklicht.
Für sein Fahrzeug wurde ein amtliches Kennzeichen ausgegeben. Der Fragesteller hat kein anderes als das amtliche Kennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht und hat das amtliche Kennzeichen nicht verändert oder in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt.

Vielmehr hat er dafür aber eine unechte Urkunde gebraucht. Die Urkundenfälschung ist nicht konstruiert sondern der verwirklichte Straftatbestand.

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