Hallo liebe Strafrechtler,
ich weis das Thema passt hier nicht ganz, aber da ich hier immer gute Antworten in diesem Forum bekommen habe schreibe ich mal hier rein.
Es geht sich um Folgendes: Für eine Schülerzeitung werden Bilder aus dem Internet (GoogleSuche, Wikipedia....) verwendet.
In wie weit ist das zulässigt und was ist im Bezug auf Urheberrechtsverletzungen zu beachten?
Wie muss eine korrekte Quellenangabe aussehen?
Grüße Alex
Urheberrecht - Wie muss eine korrekte Quellenangabe aussehen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Generell ist eine Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht gestattet.
Urheberrechtlich geschützt ist jede Art von Text, Bild, Film, Musik, was auch immer, wenn es die im Urheberrecht genannte "Werkshöhe" erreicht.
Fotos sind darüber hinaus _immer_ geschützt - wenn nicht als Lichtbildwerk, so doch als Lichtbild. Der Unterschied beläuft sich nur auf die Dauer des Schutzes.
Eine Quellenangabe schützt bei ungenehmigter Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material insofern höchstens vor eventuellen Strafaufschlägen wegen nicht genannter Quelle. Nicht jedoch vor eventuellen Folgen bzgl. der ungenehmigten Verwendung an sich.
Unabhängig davon, kann der Urheber bestimmen, wie eine Quellenangabe für sein _Werk_ auszusehen hat. Insofern kann man das nicht pauschal sagen.
Noch ein wenig allgemeiner Lesestoff:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Gruß
Xavienne
-- Editiert von xavienne am 12.12.2008 01:16
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