Hallo Leute.
Es geht um den § 266 SfGB.Es wurde Vereinsvermögen im 6 stelligen € Bereich veruntreut.Höchststrafe 5 Jahre.Die Höchststrafe,die Amtsgerichte verhängen können,beträgt 4 Jahre,Würde die Verhandlung deshalb vor dem Landgericht stattfinden?
Untreue
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein.
Wo angeklagt wird, richtet sich nicht nach der Höchststrafe. Es richtet sich vor allem nach der zu erwartenden (!) Strafe. Vor dem Landgericht wird also dann angeklagt, wenn damit zu rechnen ist, dass hier am Ende eine Strafe von mehr als 4 Jahren angebracht ist. Da aber 5 Jahre die Höchststrafe sind, sind mehr als 4 Jahre sehr unwahrscheinlich. Die Höchststrafe (und vergleichbar hohe Strafen) sind den Tätern vorbehalten, die schon vorbestraft sind und besonders skrupellos waren. So klingt Ihr Fall nicht. Also vermute ich, dass es auf das AG hinausläuft.
Das gilt so auch für den absoluten Großteil der Fälle. Schauen Sie sich nur an, wekche Höchststrafe Betrug und Diebstahl nennen. Die machen aber die Mehrheit der Akten am AG aus.
-- Editiert von Rechtschreibung am 15.04.2016 19:53
Genau so ist es.
Zur gr. Strafkammer des Landgerichts wird nur dann angeklagt, wenn entweder das Gesetz (GVG) dies zwingend vorschreibt oder wenn im Einzelfall eine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren realistisch zu erwarten ist.
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Danke für die ausführliche Darstellung.
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