Ich habe dummerweise in dem Insolvenzverfahren über meine GmbH gegenüber dem vom Gericht bestellten Gutachter angegeben, 15.000,- Euro kurz vor Stellung des Antrags aus der Kasse genommen zu haben. Jetzt habe ich gehört, dass die Staatsanwaltschaft die Insolvenzakte und damit auch meine Aussage zu lesen bekommt.
1.) Ist das richtig?
2.) Was erwartet mich?
3.) Muss ich die 15.000,- Euro zurückzahlen, wenn ja: an wen?
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist zwischenzeitlich mangels Masse abgelehnt worden.
Unterschlagung / Untreue
11. Oktober 2006
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Frage vom 11. Oktober 2006 | 13:29
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 105x hilfreich)
Unterschlagung / Untreue
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2006 | 14:55
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Dadl6,
ich nehme dir deine Fragen nicht mehr ab.
Wenn man deine Threads quer durch alle Foren ein wenig verfolgt, vermute ich eher versteckte Anfagen bzgl juristischer Hausarbeiten.
Wenn dem so ist, solltest du dazu stehen. Auch dann werden im Forum die ein oder anderen Tips gegeben, wenn auch keine Lösung.
#2
Antwort vom 12. Oktober 2006 | 07:45
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 105x hilfreich)
Ich kann dir versichern: Der von mir geschilderten Vorgänge stammen nicht aus einer juristischen oder sonstigen Hausarbeit (und auch aus keiner Klausur und keinem Vortrag).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Oktober 2006 | 05:49
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 105x hilfreich)
Hat keiner eine Idee?
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