Unterschlagung - Kassendifferenz von 760 Euro!

5. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)
Unterschlagung - Kassendifferenz von 760 Euro!

Hallo,
ich hab da ein Problem. Bis vor kurzem habe ich in einem Geschäft als Kassierin gearbeitet. Hier gehen täglich ziemlich hohe Summen über den Tisch (Multimedia).
Ende März hatte ich eine Kassendifferenz von 760 Euro! Wieso und weshalb weis keiner. Da wir auch Umtäusche abwickeln und ich einen ähnlichen Betrag als Auszahlung hatte, vermute ich, ich hab aus lauter Unachtsamkeit dem Kunden das Geld zweimal gegeben.
Na, auf jeden Fall war es weg. Schon im Einstellungsgespräch hatte man mir erklärt, alle Differenzen müssen bezahlt werden. OK, ich hab mich mit dem Geschäftsführer auf 3 Raten geeinigt. Ein paar Tage später ruft er mich ins Büro (die erste Rate von 260 Euro war schon bezahlt) und gibt mir die Kündigung (fristgerecht 30 Tage), weil er gehört hätte, ich hätte schon mal geklaut.
Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei bekommen, man Verdächtige mich der Unterschlagung.
Wie komme ich da wieder raus und was kann mich erwarten?
Ich bin nicht Vorbestraft und das restliche Geld wurde mir von meinem letzten Lohn abgezogen.
Wäre nett, wenn Ihr mir helfen könntet.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Unterschlagung ist eine Vorsatztat. (fahrlässige Unterschlagung gibt es nicht) Wenn Sie nicht den Vorsatz hatten, Geld zu unterschlagen, müßte man Ihnen das Gegenteil "beweisen". Außerdem haben Sie den Schaden erstattet. Nach alledem vermute ich, daß das Verfahren entweder nach § 170 StPO oder § 153 StPO eingestellt wird.

Gehen Sie zu der Vorladung (?) der Polizei, und schildern dort einfach den Sachverhalt.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Puhh danke! Erstmal für die super schnelle Antwort!!! Und dann noch halt für die Antwort, manchmal weis man echt nicht was man machen soll, auch wenn man weis, dass man nichts getan hat. Man wird total unsicher und sieht sich schon hinter schwedischen Gardinen.
Danke nochmal....

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

gern geschehen :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo nochmal, hab da noch ein bißchen überlegt...
Kann eigentlich jeder einen anderen einfach so, weil er denkt, der andere hätte was gemacht anzeigen? Und gibt es da einen Unterschied, wenn man angezeigt wurde wegen dem Verdacht der Unterschlagung, oder steht das immer so in der Vorladung?
Und steht das eigentlich im Bundeszentralregister(?), das ich angezeigt wurde, obwohl ich ja nix gemacht habe??
Vielen Dank schonmal...

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, prinzipiell kann das sein, es sei denn man wird "wider besseren Wissens" angezeigt. Das wäre dann "falsche Veddächtigung" nach § 164 StGB .

Im BZR stehen nur Verurteilungen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,
ich war am 6.5. bei meiner Anhörung bei der Polizei. Hab noch nix gehört oder gesehen...
Ist natürlich blöd, solange nicht zu wissen, was einem bevorsteht.
Ich weiß nicht, ist so lange normal? Haben die alle Urlaub? Kann man da mal anrufen??
Gruß und Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Wenn das an die Staatsanwaltschaft weitergeht, kann das schon mal 3 Monate und länger dauern. Aber nachfragen kostet nix.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, manchmal dauert es. Bescheid bekommst Du aber auf jeden Fall. So oder so :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

HILFE BOB!
HILFE IHR ALLE!

Hab heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen!!! Hab da nur ein Paar Fragen zu:
1. Als Tatvorwurf steht da jetzt auf einmal "Diebstahl" und nicht mehr "Unterschlagung"??? Warum????
2. Der genaue Wortlaut lautet:
"Ich habe das Verfahren gegen Sie eingestellt. Beschwerdefrist läuft.

Hochachtungsvoll
XXX
Staatsanwalt"

Etwas karg, oder? Kein Paragraph, keine Erläuterung,...
Wie lange dauert diese Beschwerdefrist?
Und da kann sich jetzt der "Anzeigensteller" beschweren über die Einstellung???

Ich hab da keinen Überblick mehr und in den anderen Beiträgen schreiben die Teilnehmer hier immer, dass bei denen so viel drinsteht, mit §§ und so. Könnt Ihr mir da mal Hilfestellung geben???

Danke
Pety

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, manche StA'en sind etwas wortkarg :)

So kann man der Sache nicht entnehmen, ob nach § 170, oder nach § 153 StGB eingestellt wurde. Ist -unter dem Strich- auch egal.

Bei Einstellungen gibt es immer eine Rechtsmittelfrist (Beschwerde), damit man theoretisch die Möglichkeit hat, eine Hauptverhandlung zu erzwingen und einen Freispruch zu beantragen.

Aber keine Sorge! Die Sache ist -so wie sie ist-
für Dich erledigt.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke!

Endlich ist es vorbei, hat ja auch lang genug gedauert!!!

Danke nochmals, es ist echt ein klasse Forum hier, Ihr habt mit Sicherheit schon so manchen aus einem depressiven Loch geholt.
Macht weiter so!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Abend,

genau, die Sache wurde gegen Sie eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

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