Unter falschen Namen und geburtsdatum Bestellt

31. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
hardy83
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Unter falschen Namen und geburtsdatum Bestellt

Guten tag

Ich hab mal ne frage. Meine freundin hat bei einem versandhaus unter falschen Vornamen und falschen Geburtsdatum Wahre auf 12 Monatsraten bestellt.Bei lieferrung der wahre hat sie wie immer unterschrieben z.b. K.Degenihr Vorname fängt ja auch mit z.b.K an.Sie hat nun schon 9 Monate bezahlt und die Restlichen 3 werden auch nooch bezahlt.Hat das irgenwelche folgen?

Danke schon mal für eure hilfe

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Hier könnte ein strafbarer Betrug vorliegen (sie hat über ihre Identität getäuscht, um Ware auf Kredit zu erhalten).

Aber: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Sie sollte also tunlichst die letzten Raten zahlen, damit das nicht rauskommt.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Solange das Versandhaus keinen Vermögensschaden - z.B. durch ausstehende Raten - erleidet, ist alles gut. Erst bei einem Zahlungsverzug KANN ein Betrug draus werden. Da die Freundin ja vermutlich nen falschen Namen angegeben hat, weil sie vom Versandhaus als nicht zahlungsfähig eingeschätzt wurde (warum macht man das sonst) kann man davon ausgehen, daß dann auch ein Verfahren draus werden würde.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hardy83
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Na sie hat vorher schon mal versucht da zu bestellen aber es wurde abgelehnt.So lange wie das versandhaus Pünktlich seine Raten erhält dürfte also nichts Passieren?

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

quote:
Solange das Versandhaus keinen Vermögensschaden - z.B. durch ausstehende Raten - erleidet, ist alles gut. Erst bei einem Zahlungsverzug KANN ein Betrug draus werden.


So ganz richtig ist das nicht. Der Betrug ist schon in dem Moment der Bestellung vollendet. Der Vermögensschaden ist in Gestalt der Vermögensgefährdung bereits eingetreten.

Ob später die Raten gezahlt werden, ist für den juristischen Tatbestand (erst mal) irrelevant. Die Straftat ist begangen. Aber wenn die Raten gezahlt werden, wird wohl niemand die Sache anzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sorry, ich vergaß die Vermögensgefährdung. War ne lange Nacht gestern :-D
Hatta natürlich vollkommen Recht, hat er da.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hardy83
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie meinen sie das mit der Vermögensgefährdung jetzt???

Also wenn sie weiter zahlt brauch sie sich keine sorgen machen?

War ja auch Samstag:-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Der Betrug ist schon in dem Moment der Bestellung vollendet. Der Vermögensschaden ist in Gestalt der Vermögensgefährdung bereits eingetreten

Das ist so nicht richtig. Das wäre nur dann richtig, wenn der Besteller schon bei der Bestellung weiß, daß er den Kaufpreis sicher oder höchstwahrscheinlich nicht wird entrichten können (Eingehungsbetrug).

Die bloße Angabe eines falschen Namens, die möglicherweise (!) aus dem Motiv (!) heraus erfolgt ist, sich bei eventueller (!) Zahlungsunfähig- oder -willigkeit einer zivil- und/oder strafrechtlichen Verfolgung (leichter) entziehen zu können, begründet noch keinen versuchten oder gar vollendeten Straftatbestand, auch keinen dolus eventualis.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hardy83
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ifYouSeekAmy

Danke für deine antwot. Kann damit echt nichts anfangen geht es denn noch verständlicher?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Man kann aber wohl davon ausgehen, daß das Versandhaus bei erneuter Bestellung von einer Vermögensgefährdung ausgeht - sonst könnte die Freundin ja immer noch dort bestellen... Den Dolus Eventualis sehe ich hier schon gegeben - wird sich wohl aus vorausgegangenen, danebengegangenen Bestellungen ableiten lassen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Man sollte den Fragestellern nicht mit juristischen Feinheiten verwirren.

Idybell hat recht mit der Einschätzung, ein Betrug sei unter dem gescihtspunkt der Vermögensgefährdung bereits begangen. Allerdings sollte man hier die praktische Sichtweise nicht vergessen.

Solange die Raten bezahlt werden, interessiert sich kein Mensch dafür, ob Juristen den Sachverhalt unter einen Betrug subsumieren oder nicht. Warum auch? Das Versandhaus wird keine Anzeige erstatten, solange die Zahlungen fließen.

Also: Antwort an den Fragesteller: Immer schön weiter die Zahlungsverpflichtungen erfüllen, dann ist alles gut. Für die Zukunft würde ich von solchen Spielchen aber abraten.



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#11
 Von 
hardy83
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wird es keine Anzeige geben??? Sie ist ja in 2 Monaten fertig mit Bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Nein, es wird keine Anzeige geben.

Wenn die Raten immer pünktlich bezahlt werden, merkt das Versandhaus doch gar nicht, dass Deine Freundin unter falschem Namen bestellt hat. Warum sollten die das denn jetzt noch prüfen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hardy83
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das stimmt eig auch warum sollten sie das jetzt noch Prüfen?! Sie haben ja zehn Monate nicht nachgeprüft!!!!!! Mal angenomm sie Finden es später herraus. Können sie dann immer noch strafanzeige stellen?Und was hätte das für folgen?


Danke schon mal für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb327394-37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
Hätte da auch mal eine Frage,und zwar hat meine Freundin auf falschen Namen bei verschiedenen Versandhäuser bestellt. Jetzt war letzte Woche die Polizei bei Ihr und sie hat aber gesagt das eine Freundin bei Ihr gewohnt hat und die Sachen bestellt hat. Jetzt meine Fragen was soll Sie machen habe zu Ihr gesagt sie soll der Polizei die Wahrheit sagen, was passiert Ihr wenn sie die Warheit sagt?? Kann sie mit Bewährung rechnen??? oder Gefängnis??? Sie ist nicht Vorbestraft oder ähnliches

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""

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ fb...
Machen Sie doch freundlicherweise einen neuen Thread auf, sonst geht alles durcheinander.
Zur Sache:
Jetzt war letzte Woche die Polizei bei Ihr und sie hat aber gesagt das eine Freundin bei Ihr gewohnt hat und die Sachen bestellt hat.
Super, dann hat Ihre Freundin jetzt auch noch eine falsche Verdächtigung begangen. Zur Strafe kann man bei diesen Informationen nun wirklich nichts sagen.


Zur Ausgangssache (ich versuche mal, es verständlich zu schildern):
Bleiben wir mal bei der Situation des Bestelltbetruges. Dann muss der Besteller bei Aufgabe der Bestellung vorhaben, den Verkäufer über seine Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit zu täuschen bzw. das auch tun. Der Verkäufer irrt also diesbezüglich, weil er ja glaubt, an einen normalen Kunden zu verkaufen.
Deshalb, jetzt sind wir wieder im Juristendeutsch, macht er eine Vermögensverfügung. Soll heißen: Er verschickt seine Ware.
Am Ende muss er dann einen Vermögensschaden haben.
Wird nicht bezahlt ist das offensichtlich. Daneben gibt es noch etwas, was sich Vermögensgefährdung nennt. Das kann vorliegen, wenn der Verkäufer diesem Kunden nie und nimmer etwas verkauft hätte, weil er in Gefahr gelaufen wäre, nicht zu seinem Geld zu kommen.
Das könnte hier mit etwas gutem Willen vorliegen.
Aber wenn all die Zeit die Raten gezahlt wurden, lag ja wohl doch keine Gefährdung vor.
Also ist die Bestellung unter falschem Namen nicht weiter als eine schriftliche Lüge. Und die ist nicht strafbar.

-- Editiert wastl am 01.02.2012 17:55

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