Unerlaubtes befahren von Privatem gelände

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.01.2010 00:39:56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerlaubtes befahren von Privatem gelände

hallo leute

also ich habe mal ne frage.
ich war leztens mit nem freund auf einem große parkplatz einer firma ,weil da schnee lag und wir ein bischen rumrutschen wollten. bis dann jemand kam sein ausweis einzog und seine daten aufgeschrieben hat.außerdem eminte er was davon das er sich an den kosten der säuberung des parkplatzes beteiligen soll wobei der parkplatz schon weitesgehend geräumt war ,dazu kommt noch das meinem kollegen vorgeworfen wird das er verhindert haben soll das die räumfahrzeuge ihre arbeit erledigen konnten,und es war niemand zu sehen der ansatzweise schnee schieben wollte.

ich hoffe mir kann jemand helfen mfg keina

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

(1)
Ein strafbares Verhalten ist hier nicht ohne weiteres zu erkennen. Ein Hausfriedensbruch läge nur vor, wenn der Parkplatz sog. befriedetes Besitztum gewesen ist, d.h. es muss eine Vorrichtung (Zaun, Schranke, Kette etc.) geben, die ein unbefugtes Befahren verhindern soll. Ein Schild „Privatgrundstück“, „Kundeparkplatz“ etc. reicht nicht aus.

(2)
Einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch (Säuberung, Mehraufwendungen für Schneeräumung) müsste der Grundstücksinhaber nachweisen. Nach Ihrer Schilderung, die in sich unstimmig ist (man fährt nicht zum rumschleudern auf einen Platz auf dem fast kein Schnee mehr liegt), ist ein Ersatzanspruch nicht gegeben.


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