Uneidliche Falschaussage - Ich habe aber nichts Falsches ausgesagt.

25. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
FWitti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Uneidliche Falschaussage - Ich habe aber nichts Falsches ausgesagt.

Hallo,

als ich vor etwa einem halben Jahr eine Aussage vor Gericht gemacht habe, wurde mir von Anfang an nicht geglaubt.

Der Angeklagte wurde verurteilt.
Der Richter beschuldigte mich, dass ich eine Falschaussage gemacht habe.
Ich habe aber nichts falsches Ausgesagt.
Jetzt wurde aber gegen mich Anzeige wegen Falschaussage erstattet.

Was kann ich machen?

Ich hoffe auf eine schnelle Antwort

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Tja, machen kannst Du da nicht viel.

Man muß das Gericht davon überzeugen, daß Du nicht gelogen hast.

Ein Anwalt ist hier wirklich hilfreich.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FWitti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.

Das Verfahren bei dem ich "angeblich" Falsch ausgesagt habe geht jetzt dann in die Berufung. Wenn der Angeklagte dann doch noch freigesprochen würde, wird dann das Verfahren gegen mich auch eingestellt?

Danke im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Kann sein, aber nicht automatisch, sondern per Einzelfallentscheidung.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zimmer01
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, hat man als Beschuldigter das Recht auf der Polizeiwache alleine mit dem Verteidiger zu sprechen oder kann die Polizi ein "Anwesenheitsrecht" haben??

Danke und Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

Sie haben als Beschuldigter das Recht die Aussage zu verweigern. Dann haben Sie die Möglichkeit sich mit Ihrem Verteidiger zu beraten. Ein Gespräch unter "vier Augen" ist auch auf der Polizeiwache möglich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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