Hallo,
als ich vor etwa einem halben Jahr eine Aussage vor Gericht gemacht habe, wurde mir von Anfang an nicht geglaubt.
Der Angeklagte wurde verurteilt.
Der Richter beschuldigte mich, dass ich eine Falschaussage gemacht habe.
Ich habe aber nichts falsches Ausgesagt.
Jetzt wurde aber gegen mich Anzeige wegen Falschaussage erstattet.
Was kann ich machen?
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort
Uneidliche Falschaussage - Ich habe aber nichts Falsches ausgesagt.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Im Forum gibt es einen Beitrag zu Aussagedelikten:
http://www.123recht.net/article.asp?a=376
Anwaltliche Hilfe ist hier angebracht.
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"dhg"
Tja, machen kannst Du da nicht viel.
Man muß das Gericht davon überzeugen, daß Du nicht gelogen hast.
Ein Anwalt ist hier wirklich hilfreich.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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Danke für die schnellen Antworten.
Das Verfahren bei dem ich "angeblich" Falsch ausgesagt habe geht jetzt dann in die Berufung. Wenn der Angeklagte dann doch noch freigesprochen würde, wird dann das Verfahren gegen mich auch eingestellt?
Danke im Voraus
Kann sein, aber nicht automatisch, sondern per Einzelfallentscheidung.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Hallo, hat man als Beschuldigter das Recht auf der Polizeiwache alleine mit dem Verteidiger zu sprechen oder kann die Polizi ein "Anwesenheitsrecht" haben??
Danke und Gruß
Guten Abend,
Sie haben als Beschuldigter das Recht die Aussage zu verweigern. Dann haben Sie die Möglichkeit sich mit Ihrem Verteidiger zu beraten. Ein Gespräch unter "vier Augen" ist auch auf der Polizeiwache möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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