Unbeabsichtigter Ladendiebstahl ohne Vorsatz?

5. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Märlin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbeabsichtigter Ladendiebstahl ohne Vorsatz?

Wer kann mir etwas weiter helfen ?

Es geht um unbeabsichtigten Ladendiebstahl . Vorletzten Samstag 25.02.2006 , bin ich in ein Bauhaus gegangen um etwas zu kaufen . Ich muß dazu sagen , daß es mir gesundheitlich etwas schlecht ging , weil ich eine Erkältung übergangen habe . Bin reingangen , nur ich habe vergessen was ich kaufen wollte , gehe durch die Gänge um mich zu erinnern . Stehe vor einem Regal mit Metallbohrern , denke du brauchst noch bestimmte Größen , nehme sie in die rechte Hand und gehe weiter , Handy klingelt und stecke die vier Bohrer , weil ich meine Gedanken nicht zusammen hatte in die rechte Hosentasche und hohle das Handy heraus . Gespräch war beendet , und wußte irgendwie was ich ursprüglich kaufen wollte ,
ging zur Kasse bezahlte die Ware . Darauf sprach mich ein Mann an zeigte mir sein Ausweis , ein Ladendetektiv , ich wußte sofort was los war , mußte mitgehen , im Büro angelangt hohlte ich sofort die vier Bohrer ( Wert 7€ ) heraus . Er sagte mir , es gibt eine Strafanzeige , 12 Monate Hausverbot und 100€ Bearbeitunggebühr . Ich muß noch etwas wie eine Anzeige unterschreiben Er glaubte mir meine Geschichte nicht . Es wurde mir zu dumm , bat ihn den Marktleiter zu holen , er kam . Ich schilderte dem Marktleiter meine Situation , daß ich zu meiner Tat stehe , aber es ohne Vorsatz getan habe . Ich habe das Gefühl gehabt , daß er mir glaubte . Er sagte mir , das Hausverbot von 12 Monaten ist bei mir erledigt und die 100 € solle ich als Lehrgeld ansehen .
Tage später habe ich ihn angerufen und mich entschuldigt . Es war mein erster und letzter Ladendiebstahl .

Was habe ich zu erwarten . Wie wird es von der Polizei bewertet , daß ich zu meiner Tat stehe und es mir wirklich leid , aber es ohne Vorsatz getan habe . Die Strafanzeige wird mir in den nächsten Tagen ins Haus flattern , und denke daß ich den Inhalt ausfüllen und zurückschicken muß . Ist es dann erledigt , oder muß ich mit weiterer Post und einer Geldstrafe rechnen .
Im Vorraus vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

1. Bitte lesen diesen Artikel:
http://www.123recht.net/article.asp?a=7417

Darin werden sie umfassend über die Konsequenzen aufgeklärt.

2. Ob das bei Vorsatz gilt weiß ich so schnell nicht, aber bereits mit dem einstecken der Ware in die Tasche war der Tatbestand erfüllt. Gewahrsamsenklave.

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Der objektive Tatbestand war mit dem einstecken erfüllt.
Subjektiv erfordert der Diebstahl zweierlei:
1. Vorsatz zur Wegnahme
2. Zueignungsabsicht.

Der Vorsatz mag ja noch vorgelegen haben, weil die Bohrer ja kaum in Trance in die Tasche gesteckt wurden. Nach der Schilderung liegt aber keine Zueignunsabsicht vor. Nur ist fraglich, ob das jemand glaubt.
Wenn Sie nicht vorbestraft sind dürfte das Verfahren angesichts des geringen Wertes mit einer Einstellung gem. § 153 StPO , also wegen 'Geringfügigkeit', enden.

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@wastl:
Ich denke, so schlecht sieht das gar nicht aus. Denn zumindest für die Tatsache, dass er telefoniert hat, hat er einen Zeugen, vielleicht speichert sogar sein Mobiltelefon angenommene Anrufe oder der Anrufer kann, wenn sein Telefon sowas speichert, einen entsprechenden Eintrag vorzeigen. Das ist zwar kein Beweis, da aber nur wenige über entsprechende Manipulationsmöglichkeiten verfügen durchaus ein starkes Indiz für ein Gespräch zwischen den beiden.

Das man beim Telefonieren abgelenkt ist, ist durch entsprechende Studien über Telefonieren und Autofahren wie ich finde überzeugend dargelegt (wieso es mit Freisprechvorrichtung innerorts erlaubt ist, kann ich insofern nicht nachvollziehen!). Deswegen wäre diese Einlassung doch schon eine recht plausibel. Es wäre zwar auch vorstellbar, dass ein echter Ladendieb aus Zufall oder auf Bestellung bei seiner Tätigkeit angerufen wird, halte es ersteres sofern der Märlin nicht öfter wegen Diebstahl in Erscheinung tritt und letzteres im Zusammenhang mit geringfügigem Diebstahl für eher unwahrscheinlich...

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@ DanielB
Ich sehe das genauso. Es wird sicher auch daraf ankommen, was die Firma in die Anzeige schreibt. Wenn da die Geschichte bestätigt wird - ob telefoniert wurde müsste ja der Ladendetektiv, der das Einstecken beobachtet hat, auch wissen - kann die Geschichte schon geglaubt werden. Wenn der Ladendetektiv natürlich schreibt, dass sich der Täter mehrfach sichernd umgesehen hat und dann in einem vermeintlich unbeobachteten Moment... Aber das sind ja auch Spekulationen. Ich denke auch, dass ihm seine Version entweder geglaubt wird oder es dem Dezernenten egal ist und er nach § 153 StPO einstellt, was genauso vertretbar wäre.

wieso es mit Freisprechvorrichtung innerorts erlaubt ist, kann ich insofern nicht nachvollziehen
Ich auch nicht!
Außerdem können manche Leute ja nicht mal mehr richtig laufen, wenn sie dabei telefonieren ;)

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#5
 Von 
Märlin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank Leute für Eure Antworten . Jetzt geht es mir ein bißchen besser .
Ich möchte noch gerne wissen wie lange es noch dauern kann bis mir der Brief von der Polizei ins Haus flattert . Der ungewollte Diebstahl ist , wie ich erläutert habe , am 25.02.06 passiert .
Eines habe ich gelernt , wenn ich noch mal gesundheitlich angeschlagen bin , bleib ich zu Hause um keinen Mist mehr zu bauen .

Nochmals danke

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Tage, Wochen, Monate.... Es gibt keine Frist und die Dauer kann je nach Auslastung ausgesprochen unterschiedlich sein.

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