Hallo
Ich wurde gerade dezent darauf hingewiesen, mein Anliegen auch hier zu posten, nachdem ich zuerst im Arbeitsrechtforum gelandet war.
Habe folgendes Anliegen:
Meine Freundin betreibt einen kleinen Frisörladen. Vor kurzem hat eine ihrer Mitarbeiterinnen angefangen, Lügengeschichten und Gerüchte an Kunden zu tragen- ohne ersichtlichen Grund. Bisher war das Verhältnis von Chefin und Angestellter eher entspannt, bis schon freundschaftlich offen.
Nachdem eine Kundin an meine Freundin heran getreten ist um zu Erfahren, was an diesen erzählten Dingen wahr ist oder nicht, wurde die Angestellte umgehend zur Rede gestellt, stritt zuvor genannte Dinge auch nicht ab und wurde daraufhin entlassen.
Meiner Freundin ist bis heute nicht klar, warum solche Gerüchte über sie und ihr Privatleben in die Welt gesetzt wurden bzw. wie sich nun herausstellt - werden. Die Angestellte scheint nun per Sms bei einigen Personen weitere Intrigen zu schüren und droht meiner Freundin mit Gewalt, sofern sie in irgendeinerweise gegen die Angestellte vorgehen will. Mal ganz abgesehen von diversen Beleidigungen, die ich hier nicht wiedergeben möchte.
Meine Frage nun ist: Wie kann man diesem Ganzen auf niveauvolle Art Einhalt bieten? Ist das nicht letztlich schon üble Nachrede oder gar Rufmord?
Über jeden Rat wäre ich dankbar.
Vielen Dank im voraus
Üble Nachrede??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das wäre sogar Geschäftschädigend.
Ist bekannt welche Personen belästigt werden, oder welchen Kunden hier Geschichten erzählt worden sind?
Falls ja, würde ich diese Personen als Zeugen bennen, die SMS speichern(als Beweise)und Anzeige wegen Übler Nachrede und Geschäftschädigung machen.
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Hallo Casa
Ja, die Kundin ist auch bereit als Zeugin auszusagen! SMS werden gespeichert! Geschäftsschädigung wäre das letzte was meine Freundin braucht-von daher wäre es auch so wichtig solch unhaltsame Falschaussagen zu stoppen.
Danke für Deine Nachricht
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Anzeige wegen Übler Nachrede und Geschäftschädigung
Wegen 'Geschäftsschädigung' kann man keine Anzeige machen, da das kein Straftatbestand ist.
Hier kommt vielmehr (neben den Antrags- und Privatklagedelikten Beleidigung/üble Nachrede/Verleumdung) eine Strafbarkeit wegen 'Nötigung' (Offizialdelikt) in Betracht und zwar wegen dieser Aussage:
und droht meiner Freundin mit Gewalt, sofern sie in irgendeinerweise gegen die Angestellte vorgehen will
Strafanzeige sollte also wegen Nötigung (§ 240 StGB
) und der o.g. Ehrverletzungsdelikte (§§ 185
- 187 StGB
) gestellt werden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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