Üble Nachrede, Verleumdung oder überhaupt verboten?

12. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Üble Nachrede, Verleumdung oder überhaupt verboten?

Liebes Forum,

Folgender Sachverhalt interessiert mich:

Ich habe bei einem Autohaus etwas an meinem Auto machen lassen. In dem Gespräch mit der serviceberater hat er gemeint „definitiv" den Fehler gefunden zu haben, weswegen ich gekommen bin. Das hab ich natürlich nicht schriftlich und im Endeffekt war der Fehler nicht gefunden und damit auch nicht behoben.

Desweiteren hat der serviceberater mit mir schriftlich einen ölcheck und weitere Kleinigkeiten vereinbart, ein maximalpreis dafür von 120 Euro wurde schriftlich vereinbart— bei einem späteren Anruf Hies es dass das Öl nachgefüllt wurde, wir wären jetzt bei 156 Euro — das ist ja grundsätzlich auch ok weil ich das Öl ja nachfüllen lassen musste, aber eine Info über die damit verbundenen Kosten hab ich erst im Nachhinein bekommen.

Da ich sehr enttäuscht über diese Kleinigkeiten war hab ich dann eine Mail an das Autohaus geschrieben in der ich eben genau das bemängelt habe (dass er „definitiv" den Fehler gefunden hat, der Preis mir nicht vorher mitgeteilt wurde...). Nun kann er ja einfach behaupten, dass ich ihn schlecht reden will vor seinem Chef — Erfüllt das denn überhaupt strafrechtliche Aspekte? Ich kann ja nicht beweisen, was er mir am Telefon gesagt hat. Bei meinem letzten Besuch lies er schon etwas in die Richtung durchblicken, deswegen meine Nachfrage hier im Forum.

Danke schonmal !

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Behauptungen sollte man möglichst gerichtsfest beweisen können. Sonst können recht teure Abmahnungen drohen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das aber strafrechtlich relevant? Davon abgesehen hab ich das ja nicht öffentlich, eben nur ans Autohaus per Mail gerichtet

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Ja, das kann auch strafrechtlich relevant sein.

Wobei - aufgrund der Überlastung der Strafverfolger - in der Regel sowas strafrechtlich keine großen Folgen hat.

Schmerzhafter sind da tatsächlich die zivilrechlichen Folgen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Und unter welchen Paragraphen fällt es dann? Denn ich hab ihn ja nicht in seiner Ehre verletzt? Also wenn strafrechtlich wie du sagst, was für ein Paragraph?

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wie bereits erwähnt, wird das Strafrechtliche kaum Folgen zeitigen. Sie sollten sich eher Gedanken um das Zivilrechtliche machen, zB wenn der gescholtene Mitarbeiter seinen Job deswegen verliert, können erhebliche finanzielle Folgen entstehen. Dann sollten Sie Ihre Behauptungen belegen können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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