Überholvorgang abgebrochen - Strafe möglich?

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
angstvoll
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überholvorgang abgebrochen - Strafe möglich?

Hallo.

ich bin gerade total fertig. Ich habe heute 20 Uhr echt Mist gebaut.

Fuhr schon 10km hinter einen langsamen Transporter her. Hinter mir zwei andere Autos. Ich kannte die Strecke nicht und hab die Kuppe nicht bemerkt. Ich wollte überholen und bin auf die linke Fahrbahn. Plötzlich war Gegenverkehr da. Ich bin wieder eingescherrt und die anderen Autos hinter mir mussten wegen mir abbremsen.

Mir ist sowas noch nie passiert und ich mach mir totale Vorwürfe.

Ist hier der Tatbestand Überholvorgang mit Gefährdung gegeben?

Was ist wenn die 2 Autos hinter mir mich anzeigen. Wann bekomme ich spätestens Post? Ich bin grad nervlich am Ende.

Was passiert schlimmsten Fall?

Ich mal mir schon die schlimmsten Sachen aus. Vielleicht kann mich ja doch jmd beruhigen.

-- Editiert von Moderator am 18.06.2018 15:36

-- Thema wurde verschoben am 18.06.2018 15:36

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14 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von angstvoll):
Ich bin grad nervlich am Ende.

Und dann fragt man nach dem schlimmst möglichen Fall?

Aber bitte:
Das wären ein paar Jahre Haft. Einfach weil einer aus der Reihe der bremsen musste die Kontrolle verloren hat und Personen zu Schaden kamen.



Zitat (von angstvoll):
Ich mal mir schon die schlimmsten Sachen aus.

Und, war das auch dabei?



Zitat (von angstvoll):
Vielleicht kann mich ja doch jmd beruhigen.

Realistisch würden die sich fragen lassen müssen, warum zum Teufel da nicht mehr ausreicht Platz für den Abbrecher war. Sofortige zufahren der Lücke ist nämlich genauso wie der offenbar zu geringe Sicherheitsabstand eine Gefährdung anderer.

Also schon mal überaus fraglich, ob die sich überhaupt selbst ins Knie schießen wollen.
Dann würde auch deren Anteil an Verschulden berücksichtigt, was zur signifikanten Senkung der Schuld des Abbrechers führen kann.

Und dann sind viele Menschen schlicht unfähig sich ein Kennzeichen und den Fahrer zu merken. Ohne eindeutige Identifikation des Fahrers gibt es aber nichts was die Justiz verfolgen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
angstvoll
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh nein. 1 Monat Fahrverbot. Ich bin erledigt. Das kostet mich meinen Job. Oh nein.

Wie soll ich mich anstellen, dass ich da wieder raus komme? Lügen? Gegenstand ausgewichen oder so?

Was muss ich machen damit Verfahren dann eingestellt wird?

Bitte um Hilfe.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es käme auch "Gefährdung des Strassenverkehrs" in der fahrlässigen Variante nach § 315c , Abs. 1, Nr. 2b iVm. Abs. 3, Nr. 1 StGB in Frage - theoretisch...

Zitat:
Oh nein. 1 Monat Fahrverbot. Ich bin erledigt. Das kostet mich meinen Job. Oh nein.


Warten Sie doch erst mal ab, ob überhaupt was passiert. Ich würde in so einer Situation niemanden Anzeigen, wenn kein Schaden entstanden ist.

Wenn was kommt, melden Sie sie noch mal. Hat dann auch den Vorteil, dass man dann den genauen Tatvorwurf kennt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von angstvoll):
1 Monat Fahrverbot. Ich bin erledigt. Das kostet mich meinen Job.

Warum?

Viele behelfen sich, in dem sie in der Zeit Urlaub nehmen und Überstunden abbauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Bei 10 km kann man auch noch 2 km weiter hinterm lkw herfahren. Lassen Sie sich von Autos hinter Ihnen nicht unter Druck setzen.

Sie erleichtern das Überholen der anderen, indem Sie einen deutlichen Abstand zum Lkw einhalten und sich eher rechts auf Ihrer Fahrbahn halten.

Die dümmste Idee ist es zu überholen ohne auf Strassenverhältnisse und Gegenverkehr zu achten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von koivu):
Sie erleichtern das Überholen der anderen, indem Sie einen deutlichen Abstand zum Lkw einhalten und sich eher rechts auf Ihrer Fahrbahn halten.


Mal kurz OT: Ich fahre jeden Tag zur Arbeit auf einer Bundesstrasse. Oft fahren dort auch LKW mit 70 km/h. Die kann man aber nicht überholen, weil schon der erste PKW danach mit dem Mindestabstand hinterhertuckelt. Kann er ja. Nur kommt man eben nicht vorbei. Zum Überholen ist der Abstand (PKW+Sicherheitsabstand+LKW) zu groß. In die Lücke springen möchte man auch nur ungern. Daher würde ich unter "deutlichen Abstand" eine Entfernung verstehen, die auch anderen das Überholen ermöglicht.
OT off.

Tatsächlich gibt es da recht oft solche abgebrochenen Überholvorgänge. Man setzt an, schert aus und dann ändert sich etwas an der Einschätzung und man wählt den sicheren Weg - und bricht ab. Das ist auch das was Sie gemacht haben. Was wäre denn die Alternative gewesen? Auf den Gegenverkehr draufhalten?
Das sie wieder auf ihre Fahrbahn zurück mussten ist unstrittig. Und wenn nun der Verkehr auf ihrer Seite ihnen das gefahrlose Überholen nicht ermöglicht, wozu diese laut StVO verpflichtet sind, haben die Kollegen auch den Ball in der Tasche.
Daher schließe ich mich der Einschätzung der Anderen an. Seien sie froh, dass sie den Gegenverkehr rechtzeitig bemerkt und offensichtlich richtig entschieden haben.

Aus der Praxis: Bisher habe ich deswegen niemanden angezeigt und wurde es auch selbst nicht. Die meisten Autofahrer sind vielleicht im erstem Moment etwas sauer. An der nächsten Ampel hat sich das dann schon wieder gelegt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Was wäre denn die Alternative gewesen?


Bei etwa gleicher Masse und Geschwindigkeit, heben sich die Kräfte der Vorwärtsbewegung schlagartig auf.
In der Regel liegen dann plötzlich 3-4 to Kernschrott direkt vor dem nachfolgenden Verkehr, bzw. fliegen unkontrolliert durch den Verkehrsraum.
Je nach Geschwindigkeit, sehr unschöne Arbeit für die Feuerwehr und die Bestatter.

Zitat (von Louis Cypher):
Die meisten Autofahrer sind vielleicht im erstem Moment etwas sauer. An der nächsten Ampel hat sich das dann schon wieder gelegt.


Sobald man kurz darüber nachgedacht hat, was wohl mit einem selbst passiert wäre, wenn direkt vor einem 2 Fahrzeuge frontal zusammenstoßen, denkt man über "Anzeige erstatten" nicht mehr nach.....

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#11
 Von 
G-H-L
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 31x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Louis Cypher):
Was wäre denn die Alternative gewesen?



Sobald man kurz darüber nachgedacht hat, was wohl mit einem selbst passiert wäre, wenn direkt vor einem 2 Fahrzeuge frontal zusammenstoßen, denkt man über "Anzeige erstatten" nicht mehr nach.....


Nun, solche Gedanken hat sich heute ein Überholer wohl nicht gemacht. Der hat einfach weiter überholt und ich konnte den Frontalzusammenstoß mittels Vollbremsung und ausweichen auf´s Bankett gerade noch verhindern. Der Überholer machte keinerlei Anstalten abzubremsen oder gar seinen Überholvorgang abzubrechen.
Ich bin noch schwer am kämpfen ob ich nicht mit der Dashcam-Aufzeichnung zur Polizei gehe und Anzeige erstatte.

Gruß
Gerhard

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von G-H-L):
ch bin noch schwer am kämpfen

Wenn die Aufzeichnung eindeutig ist, wäre ich schon da ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von G-H-L):
Ich bin noch schwer am kämpfen ob ich nicht mit der Dashcam-Aufzeichnung zur Polizei gehe und Anzeige erstatte.


Zwischen Überholvorgang abbrechen weil es knapp wird und draufhalten ist schon ein gewaltiger Unterschied.
Da würde ich ehrlich gesagt gar nicht lange drüber nachdenken, sondern Harry folgen.

-- Editiert von spatenklopper am 02.07.2018 12:57

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#14
 Von 
G-H-L
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 31x hilfreich)

Vielen Dank auch für die Ratschläge.
War nun gestern bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Die Überholerin erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 120,0 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Gruß

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