U-Haft?

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Krueckstock
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)
U-Haft?

hallo,

lest euch bitte mal diese anzeige durch


http://www.fnp.de/nnp/region/lokales/scharfe-pistole-im
-auto_rmn01.c.7582251.de.html


mich würde nun intressieren ob die täter nun in u-haft sitzen und was ihnen hier strafrechtlich vermutlich drohen wird?

gruss kruecke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ihre Frage werden aufgrund der dürftigen Angaben in dem Zeitungsartikel kaum seriös zu beantworten sein. Die Taten für sich genommen rechtfertigen jedenfalls noch nicht die Verhängung von U-Haft. Diese könnte aber angeordnet werden, wenn die Täter bereits massiv vorbestraft sind.
Das Mitführen einer scharfen Schußwaffe dürfte vermutlich maximal eine kurze Freihheitsstrafe geben, wahrscheinlicher aber eine Geldstrafe.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

quote:
ob die täter nun in u-haft sitzen


Wie soll man das wissen? Denkbar ist es, aber das hängt von vielen Umständen ab.

quote:
und was ihnen hier strafrechtlich vermutlich drohen wird?


Auch das lässt sich kaum beantworten. Für das Führen der Schusswaffe droht demjenigen, dem sie zugerechnet werden kann (das können schnell auch beide gemeinschaftlich sein), eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bzw. 1 Jahr, je nach genauer Art der Waffe. Geldstrafe wäre nur bei einem minder schweren Fall oder Fahrlässigkeit möglich.

Für die - vermutlich einfache - Körperverletzung droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre. Aus den zwei Einzelstrafen wird eine Gesamtstrafe gebildet, durch Erhöhung der höheren Einzelstrafe.

Diese Strafe hängt aber von sehr vielen Umständen ab. Man ist hier aber - grade bei allfälligen Vorstrafen, schnell in einem Bereich, wo eine Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Aber wie gesagt - das sind jetzt sehr viele Wenns.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.652 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen