Tür wurde eingetreten. Angst vor richtiger Aussage bei der Polizei

27. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
SimonCa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Tür wurde eingetreten. Angst vor richtiger Aussage bei der Polizei

Guten Tag,

am Freitag Abend wurde ich sehr unschön aus dem Halbschlaf gerissen, irgendein Mann oder Gruppe hat zuerst bei meinem Nachbarn vor der der Tür gestanden und laut gerufen "Mach die Tür auf", "Komm Raus", "Ich stech dich ab" und gegen die Tür gebollert. Kurz danach war er an meiner Terrassen Tür (Ich Wohne in einer 1 Zimmer Wohnung 24qm,Haustür rein gerade aus ist eine Terrassen Tür). Er hat dann rum gebrüllt "Komm Raus" und "Ich stech dich ab". Währenddessen hat er mir den Rollladen und die Tür eingetreten. Gegipfelt ist das ganze, als er halb in meiner Wohnung gestanden hat und versucht hat sich in meine Wohnung zu zwängen. Nachdem er mich gesehen hat, wie ich mich noch halb nackt am anziehen war, hat er noch gesagt "da ist irgendein ein Fettsack" und ist zum Glück wieder rausgeklettert. Die Polizei war kurze Zeit später mit mehreren Mann vor Ort (Ich selbst habe auch einen sehr panischen Notruf abgegeben) und es wurde scheinbar auch eine Anzeige gemacht (nicht von mir) . Aus dem was ich mitbekommen hab, weiß ich das dieser Typ meinen Nachbar oder jemand von denen Abstechen wollte und sich scheinbar "nur" in der Tür geirrt hat!!!

Ich selbst kann nur nur sagen das ich indem Moment einfach nur richtige Angst hatte und vermutlich danach auch unter Schock stand. (Ich habe mir am mir am darauf folgendem Tag auch einen 1,8m hohen Zaun vor meine Terrasse gebaut, auf eigenen kosten.)

Die Polizei hat dann ein Foto von der außen Seite der Tür gemacht, ich habe der Polizei gesagt das jemand das war und die Tür auch kaputt ist. In dem Moment habe ich allerdings nicht gesagt, dass er schon halb in meiner Wohnung gestanden hat.

Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich nochmal zur Polizei gehen soll und eine Aussage mache, das er nicht einfach nur die Tür eingetreten hat, sondern auch in meiner Wohnung war, mit der vorherigen Ankündigung "ich stech dich ab".

Ich hätte damit Prinzipiell auch kein Problem, denn für mich als nicht Rechtskundiger, ist mit dem eindeutigen Versuch in eine Wohnung rein zu kommen bzw. schon halb drin gewesen zu sein, die Schwelle von zb. Sachbeschädigung deutlich überschritten.

Allerdings habe ich, gerade sehr Große Zweifel bzw. Angst, dass wenn ich das mache, dieser Typ wieder zu mir kommt, den an diesem Tag hat er seinen Kopf nur durch eine Tür gestreckt und von daher wird er wohl Wissen, das diese Aussage von mir kam. Und was würde den Typ daran hindern mich zusammen zu schlagen oder noch schlimmer dieses mal, mich abstechen zu wollen.


Mit freundlichen Grüßen,





-- Editier von SimonCa am 27.09.2015 01:15

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Allerdings habe ich, gerade sehr Große Zweifel bzw. Angst, dass wenn ich das mache, dieser Typ wieder zu mir kommt, den an diesem Tag hat er seinen Kopf nur durch eine Tür gestreckt und von daher wird er wohl Wissen, das diese Aussage von mir kam. Und was würde den Typ daran hindern mich zusammen zu schlagen oder noch schlimmer dieses mal, mich abstechen zu wollen. Ja und? Wir hier kennen den Typ auch nicht und wissen daher nicht, was er tut und nicht tut.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SimonCa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich kenne den Typ auch nicht, ich kenne auch niemand der sowas tun würde. Noch kenne ich ich die Nachbarn außer vom sehen und ich will die auch gar nicht kennen!!! Und genau deswegen habe ich kein Ahnung, ob es für mich sicher ist zur Polizei zu gehen und meine Aussage richtig darzustellen, ohne Angst zu haben das ich eine Woche später im Krankenhaus zu liege.

Um die Frage dann vielleicht etwas zu Spezifizieren, hätte die Aussage das er in der Wohnung war (wenn auch nur halb) eine andere Gewichtung als die Aussage das er nur die Tür eingetreten hat.
Und wenn Ja, gibt es eine Möglichkeit diese Aussage zu machen, ohne das ich Angst habe demnächst im Krankenhaus oder im Leichenschauhaus zu liegen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Um die Frage dann vielleicht etwas zu Spezifizieren, hätte die Aussage das er in der Wohnung war (wenn auch nur halb) eine andere Gewichtung als die Aussage das er nur die Tür eingetreten hat. Sie meinen, er fände eine Aussage okay, in der Sie ihn des versuchten Hausfriedensbruch plus Sachbeschädigung bezichtigen, fände aber eine Anschuldigung, er habe vollendeten HFB plus SB begangen, so schlimm, daß er Ihnen was antäte? Die Logik kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.
Und wenn Ja, gibt es eine Möglichkeit diese Aussage zu machen, ohne das ich Angst habe demnächst im Krankenhaus oder im Leichenschauhaus zu liegen. Siehe oben - juristisch mag das ein wenig schlimmer sein, aber wieso Aussage Nr. 1 okay sein und Aussage Nr. 2 Sie ins Krankenhaus bringen soll, ist mir nicht verständlich. Und mal ganz praktisch - Sie wissen doch nicht, wer das ist. Falls die Polizei ihn nicht ermittelt, kann ja logischerweise nichts passieren. Und falls sie ihn findet, gilt immer noch - keiner weiß hier, wie der Mann tickt.

-- Editiert von muemmel am 27.09.2015 09:35

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Sie meinen, er fände eine Aussage okay, in der Sie ihn des versuchten Hausfriedensbruch plus Sachbeschädigung bezichtigen, fände aber eine Anschuldigung, er habe vollendeten HFB plus SB begangen, so schlimm, daß er Ihnen was antäte? Die Logik kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.


Es käme in der neuen Aussage zwar auch noch die Bedrohung hinzu, aber grds. sehe ich es wie mümmel.

Wäre ich an Ihrer Stelle und würde Ihre Überlegungen anstellen, würde ich es bei der Aussage belassen. Falls es natürl. zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, müßten Sie den Hergang wahrheitsgemäß beschreiben.

3x Hilfreiche Antwort

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